Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat die Vernehmlassung zur Total-revision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (EG AHVG) eröffnet. Als wichtigste Änderungen sollen eine Sozialversicherungsanstalt eingeführt und eine Verwaltungskommission geschaffen werden. Stellungnahmen können bis am 10. März 2026 eingereicht werden.
Der Bund hat im Bereich der AHV die Aufsicht modernisiert und das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) angepasst. Die Kantone haben nun die notwendigen Änderungen an ihren Einführungsgesetzen vorzunehmen.
Neue kantonale Sozialversicherungsanstalt
Bisher musste die kantonale Ausgleichskasse gemäss AHVG als selbständige öffentliche Anstalt geführt werden. Nun kann die kantonale Ausgleichskasse einer kantonalen Sozialversicherungsanstalt angeschlossen sein. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden und eine Sozialversicherungsanstalt für den Kanton Obwalden errichtet werden. Die Ausgleichskasse, IV-Stelle und Familienausgleichskasse sind im Kanton Obwalden organisatorisch seit langer Zeit als eine Sozialversicherungsanstalt aufgestellt, obwohl diese bisher drei juristische Personen (öffentlich-rechtliche Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit) sind. Diese Organisationsform hat sich bewährt. Aus diesem Grund soll die bisherige Organisationsform nun auch rechtlich als eine Sozialversicherungsanstalt ausgestaltet werden. Gleichzeitig wird zur Sicherstellung einer unabhängigen Aufsicht eine Verwaltungskommission errichtet.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 10. März 2026. Die Unterlagen können wie folgt abgerufen werden: https://www.ow.ch/exekutivgeschaefte. Anschliessend an das Vernehmlassungsverfahren verabschiedet der Regierungsrat die Botschaft zuhanden des Kantonsrats.






