Zürich und Luzern erhalten 11,7 Mio. Franken für grosse Kulturhäuser
Die Kantone des Interkantonalen Kulturlastenausgleichs (ILV) haben im November 2025 die Berechnungen für die Beitragszahlungen der Jahre 2025 – 2027 zustimmend zur Kenntnis genommen. Pro Jahr erhalten Zürich und Luzern insgesamt 11,7 Mio. Franken Beiträge an ihre überregionalen Kultureinrichtungen.
Die Vereinbarungskantone unterstützen den Kanton Zürich in den Jahren 2025-2027 pro Jahr mit rund 7,4 Mio. Franken für dessen Aufwendungen für das Opernhaus, die Tonhalle und das Schauspielhaus. Der Kanton Luzern erhält 4,3 Mio. Franken als Ausgleich für die Unterstützung des Luzerner Theaters, des Luzerner Sinfonieorchesters und des KKL Luzern.
Kantone zahlen für ihr Publikum in den grossen Kulturhäusern
Grosse Kulturhäuser ziehen nicht nur viel Publikum aus der Schweiz und dem Ausland an. Sie bedeuten für den Standortkanton auch eine erhebliche finanzielle Belastung. Aus diesem Grund haben die Kantone Uri, Schwyz, Zug und Aargau mit den beiden Standortkantonen Zürich und Luzern die Vereinbarung über die interkantonale Zusam-menarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen (ILV) abgeschlossen; sie ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft.
Für die Bevölkerung der Vereinbarungskantone sind das Opernhaus, das Schauspielhaus und die Tonhalle Zürich sowie das KKL Luzern, das Luzerner Sinfonieorchester und das Luzerner Theater eine grosse kulturelle Bereiche-rung, erhöhen sie doch auch die Lebens- und Wohnqualität der umliegenden Kantone. Deshalb entlasten diese die beiden Standortkantone finanziell, indem sie sich an den Betriebssubventionen sowie an den Investitionskosten (bis 2015) für die grossen Kulturhäuser beteiligen. Die Kosten werden proportional zu den Publikumsströmen auf die Kantone verteilt. Auch die Nicht-Vereinbarungskantone Obwalden und Nidwalden sowie Schwyz (Austritt 2021) leis-ten Beiträge, ebenso wie Zürich und Luzern gegenseitig.
Insgesamt übernehmen die genannten Kantone gemäss den Berechnungen 6,4 Prozent der totalen Brutto-Kosten von 149 Mio. Franken, die Zürich für seine drei grossen Kulturhäuser trägt. Bei Luzern sind es rund 15,5 Prozent der Gesamtkosten von 38 Mio. Franken. Da Schwyz, Obwalden und Nidwalden keine Vereinbarungskantone sind, legen sie ihre Beiträge mittels Rahmenkredit oder Landratsbeschluss fest. Deren Höhe ist deshalb noch nicht definitiv.
Der Beitrag an Zürich ist leicht gesunken, Luzern erhält etwas mehr
(Beiträge pro Jahr; netto = nach Verrechnung der Zahlungen zwischen Zürich und Luzern)
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Entlastung Zürich |
Entlastung Luzern |
Belastungen |
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LU 1’561’783 |
ZH 2’142’917 |
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UR 112’271 |
UR 191’629 |
UR 303’900 |
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SZ* 1’439’170 |
SZ* 493’230 |
SZ* 1’932’400 |
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OW* 41’000 |
OW* 333’333 |
OW* 374’333 |
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NW* 129’648 |
NW* 770’640 |
NW* 900’289 |
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ZG 1’941’890 |
ZG 1’012’722 |
ZG 2’954’612 |
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AG 4’294’679 |
AG 930’085 |
AG 5’224’764 |
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Brutto 9’520’441 |
Brutto 5’874’557 |
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Netto 7’377’523 |
Netto 4’312’774 |
11’690’297 |
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Anmerkung (*): OW, NW und seit 2022 SZ leisten Beiträge aufgrund eines Rahmenkredits bzw. Landratsbeschlusses; die Höhe ihrer Beiträge für 2025-2027 ist noch nicht definitiv.
Die Tabelle zeigt auf, welcher Kanton welchen Beitrag an welchen Standortkanton leistet. Auch Zürich und Luzern bezahlen gegenseitig die gemäss Publikumsaufkommen ermittelten Beiträge. Die Tabelle zeigt die Brutto- sowie die Netto-Einnahmen (nach der Verrechnung) der Kantone Zürich und Luzern auf.
Die Beiträge an den Kanton Zürich fallen im Vergleich zu den Jahren 2022 bis 2024 mit total netto 7,37 Mio. Franken um 440’000 Franken tiefer aus. Luzern erhält insgesamt netto 4,31 Mio. Franken, was 710’000 Franken mehr sind als in der Vorperiode. Diese Zunahme ist auf die höheren Besucheranteile der zahlenden Kantone in den Luzerner Institutionen zurück-zuführen. Wichtig zu beachten ist, dass Zürich und Luzern für das Publikum aus Nicht-Vereinbarungskantonen sowie aus dem Ausland keine Beiträge von den Vereinbarungskantonen erhalten.
Kantone sind für Ausgleich der Kulturlasten zuständig
Die regierungsrätliche Konferenz der Vereinbarungskantone hat die Zahlen am 21. November 2025 definitiv festgelegt. Sie zeigte sich erfreut, dass sich die Regierungen der Vereinbarungspartner zum Kulturlastenausgleich bekennen. Dieser ist ein wichtiger Pfeiler des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: Die Kantone sind angehalten, die Finanzierung der überregionalen Kultureinrichtungen untereinander zu regeln. Die Kantone der Zentralschweiz, Zürich sowie Aargau kommen diesem Auftrag mit der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen nach.







