Kantonsreferendum gegen Individualbesteuerung

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Der Obwaldner Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung zu ergreifen. Dieses hätte einen beträchtlichen Mehraufwand und finanzielle Einbussen für den Kanton zur Folge. Das eidgenössische Parlament hat die Vorlage zum Wechsel von der Familien- zur Individualbesteuerung im Juni 2025 angenom-men.

Das Bundesparlament hat im vergangenen Juni dem Bundesgesetz über die Individualbesteuerung als indirektem Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)“ zugestimmt. Die Vorlage beinhaltet einen Wechsel von der Familien- zur Individualbesteuerung. Ihr Ziel ist die Abschaffung der sogenannten „Heiratsstrafe“ sowie die Förderung von Erwerbsanreizen.

Der Regierungsrat des Kantons Obwalden befürwortet zwar diese beiden Ziele. Er lehnt jedoch die vorgeschlagene Ausgestaltung mittels Individualbesteuerung entschieden ab und beantragt dem Kantonsrat, das Kantonsreferendum dagegen zu er-greifen.

10 000 zusätzliche Steuererklärungen in Obwalden

Mit der Einführung der Individualbesteuerung wären alle Ehepaare verpflichtet, sepa-rate Steuererklärungen einzureichen. Die Aufteilung von Einkommen, Vermögen und Abzügen nach zivilrechtlichen und anderen Anspruchsgrundlagen würde die Komplexität der Steuererklärung für die Betroffenen erheblich erhöhen. Die Umstellung hätte für die kantonalen Steuerverwaltungen einen grossen administrativen Mehr- und Kontrollaufwand zur Folge. Im Kanton Obwalden müssten rund 10 000 zusätzliche Steuererklärungen bearbeitet werden. Dafür wären rund sechs zusätzliche Vollzeit-stellen bei der Steuerverwaltung inklusive der dazugehörigen Infrastruktur nötig, was zu Kosten in der Höhe von rund einer Million Franken pro Jahr führen würde. Dane-ben würden weitere Kosten für die Anpassung der gesamten Informatiksysteme an-fallen. Gleichzeitig ist aber durch diese Reform mit Mindereinnahmen sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen zu rechnen.

Neue Ungleichheiten

Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung würde zwar die Problematik der sogenannten „Heiratsstrafe“ beheben, gleichzeitig aber neue Ungleichheiten schaffen. So wären Ehepaare bzw. eingetragene Partnerschaften, in denen eine Person das gesamte oder den weit überwiegenden Teil des Einkommens erwirtschaftet, steuerlich schlechter gestellt als Doppelverdienerhaushalte mit gleichmässig verteiltem Einkommen.

Hinzu kommt, dass die „Heiratsstrafe“ nur noch in wenigen Kantonen existiert und es sich hauptsächlich um eine Problematik der Bundessteuern handelt. Trotzdem wären mit der Vorlage auch die Kantone gezwungen, ihr gesamtes Steuersystem anzupassen.

Mehrheit der Kantone lehnt die Vorlage ab

Wie die grosse Mehrheit der anderen Kantonsregierungen lehnte der Regierungsrat des Kantons Obwalden die Vorlage bereits im Vernehmlassungsverfahren deutlich ab. „Das Ziel der Abschaffung der Heiratsstrafe ist zu begrüssen. Die vom Bund vor-geschlagene Lösung der Individualbesteuerung verursacht jedoch hohe Kosten, ei-nen grossen Mehraufwand für die Steuerbehörden sowie neue Ungleichheiten. Gleichzeitig führt sie zu Mindereinnahmen für den Bund und die Kantone“, hält die Obwaldner Finanzdirektorin Cornelia Kaufmann-Hurschler fest und ergänzt: „Die bisherige Regelung der gemeinsamen Steuerveranlagung hat sich bewährt. Für die Beseitigung der Heiratsstrafe bestehen geeignetere Lösungen, die sich in den Kantonen seit Jahren etabliert haben.“

Der Kantonsrat wird an seiner Sitzung vom 11. September 2025 über das Kantonsreferendum entscheiden. Das Kantonsreferendum erlaubt den Kantonen, eine Volksabstimmung über ein vom Bundesparlament beschlossenes Gesetz zu verlangen. Es kommt zustande, wenn mindestens acht Kantone eine solche Volksabstimmung verlangen.

Kontakt/Rückfragen: Donnerstag, 21. August 2025, 9.30 – 10.30 Uhr

Regierungsrätin Cornelia Kaufmann-Hurschler, Vorsteherin Finanzdepartement,

Telefon 041 666 62 58

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