Der Japankäfer bedroht Pflanzenvielfalt und Landwirtschaft

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Der Japankäfer breitet sich weiter in der Schweiz aus und stellt eine ernstzunehmende Gefahr für Landwirtschaft, Biodiversität und Grünflächen dar. Als prioritärer Quarantäneorganismus unterliegt er der strikten Melde- und Bekämpfungspflicht. Auch im Kanton Luzern gab es letztes Jahr erste Funde. Die Bevölkerung ist nun gefordert, wachsam zu sein und Verdachtsfälle umgehend zu melden.

Der Japankäfer – ein Quarantäneorganismus
Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein gefährlicher Schadorganismus mit potenzi-ell grosser wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Bedeutung. In der Schweiz gilt er als prioritärer Quarantäneorganismus und unterliegt der Melde- und Bekämp-fungspflicht. Er befällt über 400 Pflanzenarten, darunter landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben, aber auch Waldbäume, Zierpflanzen und Rasenflächen. Erwachsene Käfer richten durch Blatt-, Blüten- und Früchtefrass er-hebliche Schäden an. Larven schädigen Gras- und Wiesenflächen, indem sie die Wurzeln der Pflanzen anfressen. Da der Japankäfer in der Schweiz nicht heimisch ist, fehlen natürliche Feinde. Seit dem Erstnachweis 2017 im Tessin breitet sich der Käfer gegen Norden aus. Neben dem Tessin kam es seither auch in anderen Kanto-nen zu vereinzelten Funden. 2023 wurde in Kloten die erste isolierte Population nördlich der Alpen bestätigt. Der Japankäfer verbreitet sich durch den Flug um bis zu 20 Kilometer pro Jahr. Deutlich grössere Strecken können jedoch als «blinde Passa-giere» in Fahrzeugen oder Zügen zurücklegt werden.

Erkennungsmerkmale
Der erwachsene Japankäfer (Popillia japonica) ist ein auffälliges Insekt mit einer Körperlänge von etwa 10 bis 12 Millimetern. Typisch sind seine glänzenden, kupfer-farbenen Flügeldecken und der metallisch grün schimmernde Kopf und das Hals-schild. Entlang der Körperseiten trägt der Käfer fünf kleine, weisse Haarbüschel so-wie zwei grössere Haarbüschel am Hinterleib, die als deutliches Erkennungsmerk-mal gelten. Die erwachsenen Käfer sind hauptsächlich in den Sommermonaten, von Juni bis August, aktiv und gut auf Pflanzen sichtbar. Während sich die ausgewach-senen Käfer oberirdisch aufhalten, entwickeln sich die Eier, Larven und Puppen im Boden und lassen sich nur durch eine Untersuchung im Labor zuverlässig bestim-men.

Melde- und Bekämpfungspflicht
Jeder Verdacht auf einen Befall mit dem Japankäfer muss umgehend dem zuständi-gen kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden. Besondere Vorsicht ist bei der Rückreise aus den Sommerferien geboten: Erwachsene Japankäfer können un-bemerkt in Autos, Wohnmobilen oder im Gepäck mitreisen.

Japankäfer-Situation im Kanton Obwalden
Im Kanton Obwalden wurde bis heute noch keinen Fund registriert. Im vergangenen Jahr konnten im Kanton Luzern vereinzelt Japankäfer an Autobahnraststätten gefan-gen werden. Hinweise auf etablierte Populationen liegen aktuell keine vor. Zur früh-zeitigen Erkennung möglicher neuer Populationen ist auch dieses Jahr ein weit ver-zweigtes Fallennetz in Betrieb. Ergänzend ist die Aufmerksamkeit der Bevölkerung entscheidend, um allfällige Funde rasch zu melden, damit rechtzeitig präventive Massnahmen eingeleitet werden können.

Was tun bei Verdacht
Verdächtige Käfer bitte einfangen, einfrieren und zusammen mit einem Foto, dem genauen Fundort sowie, wenn möglich, dem Namen der Wirtspflanze melden. Die Meldung kann E-Mail (landwirtschaft@ow.ch) an den Kantonalen Pflanzenschutz-dienst erfolgen.

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