Der Regierungsrat des Kantons Obwalden gibt eine Totalrevision des Gesetzes über das Amtsblatt und die Gesetzessammlungen (Publikationsgesetz) in die Vernehmlassung. Mit der Revision werden die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung des elektronischen Amtsblatts ab 2026 geschaffen. Bürgerinnen und Bürger profitieren von einem höheren Kundennutzen und einem kostenlosen Zugriff. Für den Kanton und für die weiteren publizierenden Körperschaften ist mit tieferen Kosten zu rechnen.
Mit der Revision des Publikationsgesetzes wird ein für alle Bürgerinnen und Bürger kostenloses, leicht zugängliches, jederzeit verfügbares und personalisierbares Informationsangebot über die öffentlichen Bekanntmachungen des Kantons, der Gemein-den und weiterer Körperschaften angestrebt. Gleichzeitig sollen mit der Einführung des elektronischen Amtsblatts ab 2026 Einsparungen für den Kanton und die weiteren publizierenden Stellen erzielt werden.
Gedrucktes Amtsblatt verursacht zunehmend Kosten
Das Amtsblatt ist das offizielle Publikationsorgan des Kantons. Es enthält neben den öffentlichen Bekanntmachungen auch die chronologische Gesetzessammlung. Das nach wie vor gedruckte und kostenpflichtige Amtsblatt informiert eine immer kleiner werdende Anzahl an Abonnentinnen und Abonnenten. Das Inserategeschäft ist bei-nahe zum Erliegen gekommen. Die Einnahmen des Amtsblatts aus Abonnements- und Publikationsgebühren decken die direkten Produktions- und Vertriebskosten nicht mehr und belasten zunehmend die Staatsrechnung.
Elektronisches Amtsblatt für Obwalden ab 2026
Um den Bürgerinnen und Bürgern ein elektronisches Amtsblatt mit höherem Kundennutzen anbieten zu können, wird der Kanton Obwalden ab 2026 die Publikationsplattform „Amtsblattportal“ des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO einsetzen. Das elektronische Amtsblatt kann im Internet eingesehen oder in digitaler Form abonniert werden. Es bietet diverse Such- und Filterfunktionen und ist für alle Lese-rinnen und Leser kostenlos. Zudem können die Kosten für die Herausgabe des Amtsblatts sowie die verrechneten Publikationsgebühren für amtliche Bekanntmachungen durch den Trägerwechsel deutlich gesenkt werden. Das „Amtsblattportal“ wird heute bereits von elf Kantonen genutzt.
Keine Bezahlung für öffentliche Bekanntmachungen
Das ausschliesslich elektronische Amtsblatt setzt den im Rahmen der Digitalstrategie eingeschlagenen Weg fort und bringt Vorteile sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die publizierenden Stellen. Mit der digitalen Publikation können weiter Kosten eingespart werden, da keine Druck- und Vertriebskosten mehr anfallen und Medienbrüche wegfallen. Die gerade für öffentliche Bekanntmachungen nicht mehr zeitgemässe Bezahlschranke (Abonnementsgebühren) fällt weg. Die Informationen sind für alle Bürgerinnen und Bürgerinnen selbst über die Kantonsgrenzen hinaus kostenlos einsehbar.
Gemeinden publizieren im Amtsblatt ihre rechtssetzenden Reglemente
Im Rahmen der Revision des Publikationsgesetzes werden die Bestimmungen zu den kantonalen Gesetzessammlungen gestrafft und neu strukturiert. Neu werden die Gemeinden (Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden) verpflichtet, ihre rechtsetzenden Reglemente im Amtsblatt zu veröffentlichen. Damit wird Transparenz und Rechtssicherheit im Bereich des kommunalen Rechts geschaffen.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 30. April 2025. Anschliessend verabschiedet der Regierungsrat die Botschaft zuhanden des Kantonsrats.