Die Stiftung Rütimattli hat im Auftrag des Kantons Obwalden „Wohnen zu Hause“, ein neues Angebot für mehr Selbstbestimmung beim Wohnen entwickelt. Davon profitieren ab 2025 erwachsene Menschen mit Behinderungen, die in einer eigenen Wohnung leben und dafür Unterstützungsleistungen beanspruchen. Das Pilotprojekt läuft vorerst bis 2027.
Obwaldnerinnen und Obwaldner mit Behinderungen sollen möglichst selbstbestimmt wohnen und leben können. Das ab Januar 2025 bestehende Angebot „Wohnen zu Hause“ nimmt dieses Bedürfnis auf und erweitert die Wahlmöglichkeit behinderter Menschen. Die neuen ambulanten Betreuungsleistungen erweitern das Angebot der Stiftung Rütimattli und sind im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention, welche die Schweiz 2014 unterzeichnet hat. Darin ist festgehalten, dass auch Menschen mit Behinderungen das Recht haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen.
Pilotprojekt bis 2027
Das Fachpersonal der Stiftung Rütimattli bietet die ambulanten Leistungen des Pilotprojekts „Wohnen zu Hause“ für Menschen mit Behinderungen vorerst bis 2027 an. Gemäss Leistungskatalog werden die Menschen bei der Haushaltsführung, bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie An- und Auskleiden, Körperpflege oder Essen und Trinken, administrativen Angelegenheiten und der Tages- oder Freizeitgestaltung unterstützt. Einige Leistungen sind abhängig vom individuellen Betreuungsbedarf. Das Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die zwischen 18 und 65 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in Obwalden haben und in einer eigenen Wohnung leben. Vorgesehen sind bis zu sechs Pilotteilnehmende. Sollte die Nachfrage grösser sein, entscheiden die Projektpartner situativ, ob weitere Personen ins Pilotprojekt aufgenommen werden können.
Interessierte können sich ab sofort melden
An den neuen ambulanten Leistungen interessierte Personen können die Stiftung Rütimattli kontaktieren (Ansprechperson: Esther Müller, Bereichsleiterin Wohnen/Tagesstätten). Die Stiftung Rütimattli reicht nach einer ersten Abklärung ein entsprechendes Gesuch beim Sozialamt des Kantons Obwalden ein. Sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, wird in einem nächsten Schritt der individuelle Unterstützungsbedarf mittels Obwaldner Unterstützungsplan (OUP) ermittelt.