Zum Planungs- und Baugesetz ist eine Praxishilfe verfügbar

Das neue Planungs- und Baugesetz tritt gemeindeweise in Kraft. In zwei Gemeinden ist dies bereits der Fall. Um eine einheitliche Anwendung zu fördern, hat der Kanton seine Praxishilfe überarbeitet und stellt diese nun online zur Verfügung.

Die Zuständigkeit bei Baubewilligungsverfahren liegt bei den Gemeinden. Die letzte Totalrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes brachte eine gewichtige Änderung, was die Bebaubarkeit eines Grundstückes betrifft. So wird der Nutzkörper über das sogenannte Hüllenmodell berechnet, die Geschossigkeit und Ausnützungsziffer fallen weg. Die Einführung des Hüllenmodells und die Harmonisierung von Baubegriffen erfolgen gemeindeweise – sobald die kommunalen Bau- und Zonenreglemente sowie Nutzungspläne rechtsverbindlich angepasst worden sind. Stansstad und Hergiswil haben diesen Schritt als erste auf den 1. Januar 2024 umgesetzt. Im laufenden Jahr folgen die nächsten Gemeinden.

Im Rahmen der kommunalen Umsetzungsarbeiten sind Fragen zur Auslegung des kantonalen Rechts aufgetaucht. Auf Wunsch der Gemeinden hat der Kanton seine Unterstützung angeboten und seine Antworten in einer sogenannten Praxishilfe gesammelt, die er allen Gemeinden zur Verfügung stellt. «Dadurch können wir unseren Teil dazu beitragen, dass das Planungs- und Baurecht über den ganzen Kanton einheitlich angewendet wird», hält Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer fest. Die Praxishilfe ist inzwischen überarbeitet und mit Links zu weiteren Unterlagen ergänzt worden. Sie ist nun unter www.nw.ch/praxishilfe-pbg zugänglich und kann von allen, die Auslegungsfragen zum neuen Planungs- und Baurecht haben, eingesehen werden. Therese Rotzer-Mathyer betont aber: «Bei der Praxishilfe handelt es sich, wie der Name bereits sagt, um eine Hilfestellung. Sie erfüllt weder den Anspruch auf Vollständigkeit, noch ist sie rechtsverbindlich.» Es ist geplant, dass die Praxishilfe jeweils halbjährlich geprüft und aktualisiert wird.

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