Vorlage für geändertes Landesversorgungsgesetz erhält gute Noten

Der Regierungsrat hat eine Revision der Bestimmungen zur wirtschaftlichen Landesversorgung zuhanden des Landrates verabschiedet. Für die Koordination der Aufgaben und Verbreitung von Informationen soll in Zukunft die kantonale Notorganisation zuständig sein, während die Abläufe in den Gemeinden vereinheitlicht werden. Die Vorlage ist in der Vernehmlassung positiv aufgenommen worden.

Das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung hat zum Ziel, dass in schweren Mangellagen, welche die Wirtschaft allein nicht zu bewältigen vermag, die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sichergestellt wird. Nachdem das Bundesrecht einer Totalrevision unterzogen wurde, passt auch der Kanton Nidwalden sein Landesversorgungsgesetz an.

Der Regierungsrat hatte den Gesetzesentwurf im November des vergangenen Jahres in die externe Vernehmlassung geschickt. Die Stellungnahmen sind sehr positiv ausgefallen, sodass sich keine Änderungen aufdrängen in der Vorlage. Diese hat der Regierungsrat nun an den Landrat verabschiedet. Die Beratung im Kantonsparlament ist für den Sommer vorgesehen. Die neue Gesetzgebung soll auf Ende 2024 in Kraft treten.

Es werden klare Verantwortlichkeiten geschaffen
Bei der Gesetzesanpassung geht es hauptsächlich darum, die Prozesse auf kantonaler und kommunaler Ebene zu vereinheitlichen. Die Koordinationsstelle der kantonalen Notorganisation soll als Dreh- und Angelpunkt agieren und dafür sorgen, dass sämtliche Informationen zentral verarbeitet und Massnahmen effizient koordiniert werden. Auf kommunaler Ebene sind bei Aufgaben rund um die Landesversorgung künftig die Chefinnen und Chefs der Gemeindeführungsstäbe im Lead. Bisher sind die Gemeinden diesbezüglich unterschiedlich aufgestellt gewesen.

Mit der Anpassung wird über den ganzen Kanton eine einheitliche Organisation gewährleistet, was von Vorteil ist, wenn Massnahmen in Gemeinden schnell und effizient umzusetzen sind. «Es werden klare Verantwortlichkeiten geschaffen und die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden gefördert», hält Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi fest. Zudem wird auf diese Weise eine durchlässige Ausbildung der kommunalen Kontaktpersonen sichergestellt. «Die Neuerungen tragen wesentlich dazu bei, dass Nidwalden auch in Zukunft auf Herausforderungen in der wirtschaftlichen Landesversorgung vorbereitet ist», zeigt sich Karin Kayser-Frutschi überzeugt.

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