Stans NW: Kontrolle Fernbusverkehr auf der Autobahn A2

Anlässlich einer Schwerverkehrskontrolle wurden in einem Fernbus neun Insassen ohne gültige Reisedokumente kontrolliert. Zudem war eine Insassin im Personenfahndungssystem ausgeschrieben. Ebenfalls wurden beim Chauffeur diverse Verstösse gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung festgestellt.

Am Donnerstag, 26. September 2024, kontrollierte die Kantonspolizei Nidwalden anlässlich einer Schwerverkehrskontrolle auf der Autobahn A2 in Stans, Fahrtrichtung Norden, einen Fernbus mit kroatischen Kontrollschildern sowie dessen Chauffeur und Insassen.

Bei der Auswertung der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten des Chauffeurs mussten mehrere Verstösse gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) festgestellt werden. So missachtete der Chauffeur die gesetzlich vorgeschriebenen wöchentliche Ruhezeiten und hielt auch die festgelegten Lenkpausen nicht ein. Er wird nun an die Staatsanwaltschaft Nidwalden verzeigt. Nach Begleichung eines Bussendepots konnte er seine Fahrt wieder fortsetzten.

Anlässlich der Insassenkontrolle wurden neun syrische Staatsangehörige ohne gültige Reisedokumente kontrolliert. Alle neun Insassen stellten daraufhin ein Asylgesuch für die Schweiz. Das Amt für Migration Nidwalden stellte ihnen dann ein Passierschein zur Weiterreise bis zur Grenzkontrolle nach Basel aus, wo das Asylgesuch gestellt werden kann.

Zudem war eine kroatische Staatsangehörige im polizeilichen Personenfahndungssystem RIPOL ausgeschrieben. Nach Erledigung aller offenen Pendenzen konnte auch sie mit dem Fernbus ihre Reise fortsetzen.

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