Ein Vorstoss verlangt Klarheit darüber, wie steuerliche Abzugsmöglichkeiten für energetische Sanierungen trotz Abschaffung des Eigenmietwerts beibehalten werden können. Der Regierungsrat hält fest, dass dies im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens detailliert geprüft wird. Er beantragt, den Vorstoss gutzuheissen.
Mit der Annahme des Bundesbeschlusses über die Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften hat das Schweizer Stimmvolk im Herbst 2025 auch der Abschaffung des Eigenmietwerts zugestimmt. Damit kommt es in den nächsten Jahren zu einem Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum. Die Kantone müssen dazu neue bundesrechtliche Vorgaben umsetzen.
Der Systemwechsel hat auch Auswirkungen auf die steuerliche Begünstigung energetischer Sanierungen. Derzeit können im Kanton Nidwalden entsprechende Investitionen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Landrat Matthias Christen, Buochs, und Mitunterzeichnende haben den Regierungsrat in einem Postulat aufgefordert aufzuzeigen, wie diese steuerlichen Abzugsmöglichkeiten erhalten werden können. In seiner Antwort hält der Regierungsrat fest, dass er den Standpunkt der Vorstösser nachvollziehen kann, wonach solche steuerlichen Anreize als wichtiges Instrument zur Begrenzung des Klimawandels und zur Förderung der Standortattraktivität beizubehalten seien. Da der Systemwechsel auf Bundesebene eine Revision des kantonalen Steuergesetzes erforderlich macht, werden in diesem Rahmen die konkreten Anpassungen evaluiert und im Detail geprüft. Dies gilt auch für die künftige Ausgestaltung von steuerlichen Begünstigungen energetischer Sanierungen sowie weiterer Investitionen, die dem Energiesparen und Umweltschutz dienen.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat deshalb, das Postulat gutzuheissen und angesichts des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens als erfüllt abzuschreiben.







