Regierungsrat holt Gutachten ein zu Korporationsaufsichtsgesetz

Im Zusammenhang mit dem neuen Korporationsaufsichtsgesetz wird ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Damit möchte der Regierungsrat Klarheit zum weiteren Vorgehen schaffen, nachdem die Vorlage von einzelnen Teilnehmenden der Vernehmlassung als verfassungswidrig taxiert wurde.

Der Regierungsrat hat ein Korporationsaufsichtsgesetz erarbeitet. In diesem werden die Grundzüge des Korporationswesens und die Aufsichtspflichten des Kantons geregelt. Dazu gehören die Wahrung der Rechtsgleichheit, die Gewaltentrennung und die Gewährleistung der politischen Rechte der Korporationsbürgerinnen und -bürger. Die weiteren Gesetzgebungskompetenzen werden den Korporationen übertragen, soweit sie nicht bereits gestützt auf die Kantonsverfassung dazu ermächtigt sind. Mit dem Aufsichtsgesetz wird für die Korporationen somit die Basis gelegt für ein neues Korporationsgesetz, welches das bisherige aus dem Jahr 1992 ersetzen soll.

Das neue Korporationsaufsichtsgesetz ist Ende des vergangenen Jahres in der externen Vernehmlassung gewesen. Die Rückmeldungen fielen grundsätzlich sehr positiv aus. Allerdings gab es auch ablehnende Haltungen. «Die Ablehnungen werden zusammenfassend damit begründet, dass die Vorlage verfassungswidrig sei», hält Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen dazu fest. Daher hat der Regierungsrat nochmals eine Rechtsanalyse vorgenommen, am Ergebnis hat dies aber nichts geändert. «Wir kommen zum Schluss, dass das gewählte Vorgehen und die erarbeitete Vorlage rechts- und verfassungskonform sind», so Joe Christen.

Allen voran erachtet es der Regierungsrat als verfassungskonform, die Gesetzgebungskompetenz an die Korporationen zu delegieren. Zudem stellen die Übergangsbestimmungen die Gleichbehandlung von Mann und Frau sicher. Dennoch hat sich der Regierungsrat aufgrund der ablehnenden Stellungnahmen dazu entschlossen, ein unabhängiges Rechtsgutachten einzuholen, um abschliessende Klarheit zu schaffen. Nach Vorliegen des Gutachtens wird dieses einer internen Rechtsprüfung unterzogen. Anschliessend fliesst das Gutachten in die Auswertung der externen Vernehmlassung ein und wird das weitere Vorgehen festgelegt.

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