Regierungsrat eröffnet Vernehmlassung zum Spitalgesetz

Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zum Entwurf des neuen Spitalgesetzes eröffnet. Mit dem Entwurf wird die Grundlage dafür geschaffen, dass das Kantonsspital Obwalden in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt und ein Spitalverbund mit der LUKS Gruppe eingegangen werden kann.

Das Kantonsspital Obwalden leistet gute Arbeit und ist ein wichtiger Pfeiler für die Grundversorgung im Kanton, steht aber wie alle Spitäler vor grossen Herausforderungen. Der rasante medizinische Fortschritt, der zunehmende Preis- und Kostendruck, der Fachkräftemangel und die Qualitätsanforderungen sind einige Beispiele dafür. Mit einem Alleingang wäre die mittel- und langfristige Gesundheitsversorgung vor Ort gefährdet. Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, zur Sicherung des Spitalstandorts Obwalden eine Verbundlösung mit der Luzerner Kantonsspital AG (LUKS Gruppe) anzustreben.

Spitalgesetz als Grundlage für die Verbundlösung
Mit dem Spitalgesetz wird die Grundlage für eine Verbundlösung geschaffen, um der Bevölkerung des Kantons Obwalden weiterhin eine qualitativ hochstehende und wirtschaftliche, medizinische Grundversorgung zur Verfügung stellen zu können. Der Spitalstandort Sarnen wird dadurch langfristig gesichert.

Spital Obwalden AG
Voraussetzung für den Anschluss des Kantonsspitals in den Verbund ist die Umwandlung von einer unselbständig öffentlichrechtlichen Anstalt in eine privatrechtliche gemeinnützige Aktiengesellschaft (Spital Obwalden AG). Die entsprechende Grundlage wird mit dem Spitalgesetz geschaffen. Im Rahmen der geplanten Verbundlösung soll die LUKS Gruppe 60 Prozent der Aktien an der Spital Obwalden AG halten, während der Kanton Obwalden mit 40 Prozent daran beteiligt sein wird. Die Gründung der Spital Obwalden AG ist per 1. Januar 2026 vorgesehen. Der anschliessende Aktienverkauf, und somit der Anschluss an die LUKS Gruppe, ist spätestens auf den 1. Januar 2028 geplant.

Spital Obwalden Immobilien AG
Die Spital Obwalden AG wird als reine Betriebsgesellschaft über keine eigenen Immobilien verfügen. Es soll eine zweite gemeinnützige Aktiengesellschaft gegründet werden. Die Spitalimmobilien werden im Eigentum des Kantons verbleiben bzw. in eine selbständige Immobiliengesellschaft eingebracht, welche zu 100 Prozent dem Kanton gehört. Auch dies wird im Spitalgesetz geregelt.

Leistungsauftrag, Beiträge, Controlling und Berichterstattung
Die notwendige politische Steuerung ist – trotz der angepassten Rechtsform – auch in Zukunft gewahrt. Im Spitalgesetz ist geregelt, dass der Regierungsrat unter anderem die Aktionärsrechte des Kantons ausübt und mit dem Leistungsauftrag festlegt, wie die medizinische Versorgung sicherzustellen ist und welche gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) zu erbringen sind. Der Kantonsrat bewilligt die Beiträge an die Spital Obwalden AG zur Abgeltung der GWL. Ferner werden dem Kantonsrat die Geschäftsberichte (mit den Jahresrechnungen) und die Berichte der Revisionsstellen der Spital Obwalden AG und der Spital Obwalden Immobilien AG zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Rechte als Minderheitsaktionär sind in einem eigenen Aktienkaufvertrag und Aktionärbindungsvertrag geregelt.

Anpassungen Gesundheitsgesetz
Mit dem Erlass eines separaten Spitalgesetzes sind die das Kantonsspital betreffenden Artikel im Gesundheitsgesetz (GesG) aufzuheben bzw. anzupassen. Artikel 22 des Gesundheitsgesetzes, GesG, welcher die Spitalleistungen am Standort Sarnen regelt, bleibt unverändert. Der Regierungsrat beschloss im Rahmen des Projektauftrags zur Phase 5, dass die bestehenden Leistungsaufträge für mindestens fünf Jahre (bis 2028) im Kern beibehalten werden und er keine Anträge an den Kantonsrat stellt, bis die Verbundlösung umgesetzt ist. Bei der Umsetzung des geplanten Spitalverbunds handelt es sich um ein Qualitätssicherungs- und Organisationsprojekt. Die Frage des Leistungsangebots soll unabhängig von der Organisationsform des Kantonsspitals diskutiert werden.

Behördenreferendum
Da die medizinische Gesundheitsversorgung politisch bedeutend ist, schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat vor, das Gesetz dem Behördenreferendum zu unterstellen. Somit kann die Bevölkerung voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 über den geplanten Spitalverbund entscheiden.

Vernehmlassung
Die öffentliche Vernehmlassung dauert bis 30. September 2024. Die Unterlagen sind auf der Website unter www.ow.ch/gesundheitsstrategie abrufbar.

Öffentliche Informationsveranstaltung
Das Spitalgesetz wird an einer Informationsveranstaltung vorgestellt.
Die Bevölkerung ist herzlich zur Teilnahme eingeladen:
Montag, 12. August 2024, 18.00 Uhr
Kantonsspital Obwalden, Sarnen

Weitere Informationen:
Kantonsspital Obwalden Das Kantonsspital Obwalden (KSOW) ist das einzige Spital im Kanton Obwalden und betreibt als Grundversorgungsspital die vier Kliniken Innere Medizin, Allgemein-, Unfall- und Viszeralchirurgie, Frauenklinik mit Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Anästhesie. Beleg- und Konsiliarärzte ergänzen das klinische Angebot in den Bereichen Orthopädie, Urologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Augenheilkunde, Neurochirurgie, Pädiatrie, Angiologie, Rheumatologie und Zahnmedizin. Das Kantonsspital verfügt über 66 Betten. Pro Jahr werden rund 3 800 Personen stationär behandelt und rund 34 000 ambulante Konsultationen durchgeführt. Die Notfallstation behandelt circa 7 300 Patientinnen und Patienten pro Jahr. Das Kantonsspital beschäftigt rund 500 Mitarbeitende und ist eine unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts, d.h. es verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen (u.a. Fachkräftemangel, Qualitätsanforderungen/Mindestfallzahlen, Spezialisierung, Ambulantisierung usw.) setzen die Spitäler zunehmend unter Druck. Um die Versorgungssicherheit und Qualität in der stationären Versorgung mit vertretbaren Kosten langfristig zu gewährleisten, müssen die entsprechenden Versorgungsleistungen, Prozesse und Strukturen regional und kantonsübergreifend bereitgestellt werden.

Projekt KLUG
Ein Projektteam hat auf Initiative des Regierungsrats des Kantons Obwalden eine Vorstudie erstellt (Projekt KLUG, Spitalverbund Kantonsspital und LUKS Gruppe). Die KLUG-Partner setzen sich aus den beiden Spitalunternehmen Kantonsspital und LUKS Gruppe sowie den drei direkt betroffenen Kantonen (Obwalden, Luzern und Nidwalden) zusammen. Die KLUG-Partner sind sich einig, dass es nur als starkes Netzwerk gelingt, der Bevölkerung der Region auch künftig eine wohnortsnahe, wirtschaftliche und qualitativ hochstehende medizinische Grund- und Spezialversorgung anzubieten.

Nachdem die Partner am 1. Mai 2023 eine gemeinsame Absichtserklärung zum Spitalverbund vorgestellt hatten, unterzeichneten sie einen Rahmenvertrag für die Übergangsphase, bis zum Anschluss des Kantonsspitals an die LUKS Gruppe. Da das Kantonsspital bereits heute stark mit der LUKS Gruppe verbunden ist, ist sie der Wunschpartner für den Spitalverbund.

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