Regierungsrat eröffnet Vernehmlassung zu Anpassungen der Bildungsgesetzgebung

Regierungsrat eröffnet Vernehmlassung zu Anpassungen der Bildungsgesetzgebung

Der Regierungsrat hat die Bildungsgesetzgebung revidiert, um sie der heutigen Schulrealität anzupassen und den Schulen Entwicklungsperspektiven für die nächsten Jahre aufzuzeigen. Er gibt nun die Nachträge zum Bildungsgesetz, der Bildungsverordnung sowie der Lehrpersonen- und Volksschulverordnung in die Vernehmlassung.

Das Bildungs- und Kulturdepartement hat in den letzten beiden Jahren in Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden, den Schulen sowie weiterer Schulpartner die Bildungsgesetzgebung überprüft, Anpassungsvorschläge erarbeitet und das Bildungsgesetz sowie die Verordnungen inhaltlich und formal überarbeitet. Damit reagiert es auf die Herausforderungen, welche die Schulen und die Gesellschaft in den letzten Jahren beschäftigten.

Bildungsgesetz wird zeitgemäss
Zentrale Revisionspunkte sind die Einführung einer frühen Sprachförderung für Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnisse, die flächendeckende Ermöglichung der Basisstufe, die Gewährung des Zugangs zu einem pädagogischen Medienzentrum für die Lehrpersonen, die Forschungsförderung, die finanzielle Beteiligung des Kantons bei den schulergänzenden Tagesstrukturen und der kostenlose Besuch von Weiterbildungen für Lehrpersonen. Neben diesen inhaltlichen Aktualisierungen und Änderungen werden verschiedene terminologische Anpassungen im Gesetzestext vorgeschlagen. So soll beispielsweise der Begriff „Erziehungsberechtigte“ neu „Eltern bzw. Erziehungsberechtigte“ lauten.

«Mit den vorgeschlagenen Anpassungen der Bildungsgesetzgebung können wir das bewährte, bald zwanzigjährige Bildungsgesetz aktualisieren und sinnvoll weiterentwickeln» freut sich Landstatthalter und Bildungsdirektor Christian Schäli und ergänzt

«die Schulen erhalten einen verlässlichen Rahmen für ihre Weiterentwicklung für die nächsten Jahre.»

Mehrkosten für Kanton, Entlastung für Gemeinden
Die vorgeschlagenen Anpassungen und Kostenverschiebungen führen beim Kanton zu erwarteten Mehrkosten von rund Fr. 540 000.–. Die Einwohnergemeinden werden hingegen um rund Fr. 30 000.– entlastet. Grund für diese Kostenverschiebung ist primär die durch den Kantonsrat geforderte Unterstützung der Einwohnergemeinden durch den Kanton bei den schulergänzenden Tagesstrukturen.

Das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Bildungsgesetzgebung dauert bis 15. August 2024. Anschliessend verabschiedet der Regierungsrat die Botschaft zuhanden des Kantonsrats.

Am 29. April 2024 um 17.00 Uhr findet im Mehrzwecksaal der Kantonsschule Obwalden eine öffentliche Veranstaltung zur Eröffnung der Vernehmlassung statt, an der die Vorlage erläutert und Fragen zur Revision geklärt werden.

Kontakt für Rückfragen der Medien: Landstatthalter Christian Schäli, Vorsteher Bildungs- und Kulturdepartement, Telefon 041 666 62 41, erreichbar: Montag, 15. April 10.30 bis 11.30 Uhr

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