Die nationalen Abstimmungen vom 8. März 2026 stehen bevor. Der Nidwaldner Regierungsrat spricht sich in zwei zentralen Vorlagen für ein Nein aus: zur SRG-Halbierungsinitiative und zur Einführung der Individualbesteuerung.
Das demokratische System der Schweiz lebt von einer gut informierten Öffentlichkeit. Eine ausgewogene und verlässliche Information ist deshalb auf nationaler wie auf kantonaler Ebene entscheidend. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) leistet einen wichtigen Beitrag zur medialen Grundversorgung, insbesondere im regionalen Bereich. Eine Reduktion der SRG-Abgabe von 335 auf 200 Franken pro Haushalt würde diese Berichterstattung schmälern und die Vielfalt in der Medienlandschaft weiter belasten. «Gerade für ländliche Regionen wie Nidwalden würde der mediale Service public nicht mehr zufriedenstellend sichergestellt werden können. Eine unverfälschte, regional verankerte Berichterstattung ist heute nur dank der dezentralen Organisation der SRG mit ihren Regionalbüros möglich», hält Volkswirtschaftsdirektor, Landammann Othmar Filliger, fest.
Vor diesem Hintergrund betrachtet der Nidwaldner Regierungsrat eine weitere Schwächung der Medienversorgung als kontraproduktiv – nicht zuletzt aufgrund zunehmender Fake News und bewusster Desinformationskampagnen. Er empfiehlt daher ein Nein zur SRG-Initiative, um die unabhängige Medienberichterstattung für die Bevölkerung von Nidwalden und der ganzen Schweiz zu erhalten.
Systemwechsel hätte massive Auswirkungen
Am 8. März 2026 stimmt die Schweiz über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ab, nachdem das Volks- sowie das Kantonsreferendum zustande gekommen sind. Die Vorlage sieht vor, dass natürliche Personen in Zukunft unabhängig vom Zivilstand individuell besteuert werden. Ziel ist unter anderem die Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe. Doch die Änderung würde einen grundlegenden Systemwechsel in der Einkommensbesteuerung bedeuten und erhebliche Auswirkungen auf Steuerpflichtige sowie auf Verwaltungsprozesse haben. So führt eine Umstellung zu einem grossen Aufwand, da umfangreich neue Tarife, Abzüge und Verarbeitungsprozesse definiert werden müssen. Allein für Nidwalden geht der Regierungsrat von Investitionen von rund 5 Mio. Franken und jährlich wiederkehrenden Kosten von 1 Mio. Franken für neu zu schaffende Stellen aus. Auch müsste der Zugang zu staatlichen Leistungen wie Prämienverbilligungen, Stipendien oder Vergünstigungen für familienergänzende Kinderbetreuung neu geregelt werden. «Der Aufwand ist unverhältnismässig, zumal zahlreiche Kantone wie Nidwalden bereits ein Splittingsystem kennen, das die Auswirkungen der Heiratsstrafe stark eindämmt», hält Finanzdirektorin Michèle Blöchliger fest. Zudem schafft die Individualbesteuerung neue Ungleichheiten zwischen den Haushaltstypen. So würden Ehepaare mit geringem Zweiteinkommen steuerlich stärker belastet als Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung.
Aus diesen Gründen hatte Nidwalden im Vorjahr zusammen mit neun anderen Kantonen das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ergriffen. Es ist seit dessen Einführung im Jahr 1874 erst das zweite Mal, dass ein Kantonsreferendum zustande gekommen ist. An der Haltung des Nidwaldner Regierungsrates hat sich seither nichts geändert. Er empfiehlt ein Nein zur Individualbesteuerung, damit der gut funktionierende und verhältnismässige Steuerprozess bestehen bleibt.







