Planungs- und Baugesetz hält in zwei weiteren Gemeinden Einzug

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Das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons tritt gemeindeweise in Kraft. Der Zeitpunkt hängt jeweils von der kommunalen Gesamtrevision der Ortsplanung ab. Mit Buochs und Oberdorf sind es nun sieben Gemeinden, in denen die Umsetzung abgeschlossen ist. In vier Gemeinden ist der Prozess noch im Gang.

Die Zuständigkeit bei Baubewilligungsverfahren liegt bei den Gemeinden. Die letzte Totalrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) im Jahr 2014 brachte eine gewichtige Änderung, was die Bebaubarkeit eines Grundstücks betrifft. So wird der Nutzkörper über das sogenannte Hüllenmodell berechnet, die Geschossigkeit und Ausnützungsziffer fallen weg. Die Einführung des neuen Gesetzes erfolgt gemeindeweise – sobald die kommunalen Ortsplanungen rechtsverbindlich angepasst worden sind.

Mit Oberdorf und Buochs haben nun zwei weitere Gemeinden dieses langjährige Verfahren abgeschlossen. Der Regierungsrat hat deren Gesamtrevision der Ortsplanung genehmigt. In Oberdorf ist die Zustimmung auch mit der Einzonung von 6500 Quadratmetern Kulturland im Gebiet Graben in eine Wohnbauzone verbunden.

Allerdings sind in beiden Gemeinden noch nicht alle Punkte bereinigt. So hat der Regierungsrat die Gewässerraumausscheidung am Buochser Quai vorerst nicht genehmigt, da ein Beschwerdeverfahren auf kantonaler Ebene läuft. In Oberdorf sind Korrekturen von nicht rechtskonform ausgeschiedenen Gewässerraumzonen notwendig. Bei den Abschnitten gelten bereits heute die Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung des Bundes.

Das neue Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Buochs wird voraussichtlich im August oder September 2025 in Kraft treten, in der Gemeinde Oberdorf ist dies ebenfalls für den Zeitraum Herbst 2025 vorgesehen. Ab dem jeweiligen Zeitpunkt tritt auch das geltende Planungs- und Baugesetz des Kantons vollständig in Kraft.

Inzwischen haben sieben von elf Gemeinden ihre Ortsplanungen ins neue Recht überführt. In der Genehmigungsphase beim Regierungsrat befindet sich aktuell die Ortplanungsrevision von Ennetbürgen. Der Entscheid wird für die zweite Jahreshälfte 2025 erwartet. In Beckenried, Dallenwil und Emmetten ist der Revisionsprozess noch im Gang. Entsprechende Vorlagen gelangen in Dallenwil und Emmetten Ende Juni vor die Gemeindeversammlung. In Beckenried ist die Beschlussfassung zum angepassten Bau- und Zonenreglement für das Frühjahr 2026 terminiert. Bis zur rechtskräftigen Verabschiedung gilt in diesen Gemeinden das bisherige Baugesetz. Die Umsetzungsfrist für das neue Planungs- und Baugesetz läuft bis am 1. Januar 2027.

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