In einem Vorstoss wird verlangt, dass die Berechnungsgrundlagen offengelegt werden, auf deren Basis Massnahmen zur Steuerung der Verkehrsmittelwahl getroffen werden. Der Regierungsrat hält fest, dass der Kanton über umfassende Datengrundlagen und ausgereifte Planungsinstrumente für verkehrslenkende Massnahmen verfügt. Er stellt mit dem ersten Monitoringbericht zum Gesamtverkehrskonzept Antworten auf die Fragen im Vorstoss in Aussicht.
Ein Postulat von Landrat Roland Blättler, Kehrsiten, und Mitunterzeichnenden beinhaltet Fragestellungen rund um den Verkehr im Kanton Nidwalden. Einerseits wird Auskunft erwünscht über die Erhebung von Daten und deren Bewertung. Andererseits wollen sie wissen, welche Massnahmen zur Steuerung des Modalsplits getroffen werden und welche Kostenfolgen für Kanton, Gemeinden und Bevölkerung daraus zu erwarten sind. Hierfür brauche es transparente Daten. Der Modalsplit zeigt, welcher Anteil der Wege mit welchem Verkehrsmittel zurückgelegt wird.
Der Kanton verfügt sowohl im Bereich des Individualverkehrs als auch beim öffentlichen Verkehr (öV) bereits heute über eine gute Datengrundlage, hält der Regierungsrat in seiner Antwort fest. Mehrere Messstellen auf den Kantonsstrassen und auf der Autobahn sorgen für laufend aktualisierte Verkehrsdaten. Auch beim öV werden Daten erfasst und Hochrechnungen erstellt. Zudem ist der Kanton Teil von regionalen Erhebungen sowie des «Mikrozensus Mobilität und Verkehr» des Bundesamtes für Statistik, das hierzu auf eine detaillierte Datengrundlage zugreift. Die Publikation bietet insbesondere eine gute Vergleichbarkeit mit anderen Kantonen und Regionen.
Die Massnahmen für verkehrliche Verbesserungen und einen ausgewogenen Modalsplit in Nidwalden orientieren sich insbesondere am Richtplan, am Gesamtverkehrskonzept (GVK) und am Agglomerationsprogramm. Auch das kantonale Leitbild 2035, das Regierungsprogramm und die Jahresziele beinhalten Aussagen zu verkehrlichen Massnahmen. Im Gesamtverkehrskonzept werden übergeordnete Ziele in konkrete Massnahmen überführt. Das vor vier Jahren verabschiedete Konzept wird einem Controlling unterzogen. Derzeit laufen die Arbeiten für den ersten Monitoringbericht, der zum Stand der Umsetzung und dem Wirkungsgrad Auskunft geben wird und in diesem Jahr veröffentlicht werden soll. «Im Rahmen des Monitoringberichts werden auch die im Postulat aufgeworfenen Fragen beantwortet werden», stellt Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer in Aussicht. In diesem Sinne beantragt der Regierungsrat dem Landrat, das Postulat gutzuheissen.







