Obwalden fördert klimaverträgliche Landwirtschaft

Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat die Ausführungsbestimmungen über Klimamassnahmen in der Landwirtschaft erlassen. Die methanreduzierende sowie betriebs- und grünlandbasierte Fütterung und der Anbau von Kulturen für die direkte menschliche Ernährung werden finanziell unterstützt. Erste Gelder des Rahmenkredits zur Umsetzung des Energie- und Klimakonzepts werden dafür eingesetzt.

Methanemissionen aus der Landwirtschaft sollen reduziert werden. Dazu hat der Regierungsrat des Kantons Obwalden die Ausführungsbestimmungen über Klimamassnahmen in der Landwirtschaft erlassen. Gleichzeitig hat er einen Objektkredit für deren Umsetzung in den Jahren 2024 bis 2026 gesprochen.

Beiträge für die methanreduzierende sowie betriebs- und grünlandbasierte Fütterung
Wie auch die Kantone Nidwalden und Zug fördert der Kanton Obwalden die Fütterung von Raufutter verzehrenden Nutztieren mit methanreduzierenden Zusätzen. Bei der Wahl der anwendbaren Zusätze stützt sich der Kanton unter anderem auf Studien der Agridea (schweizerische landwirtschaftliche Beratungszentrale). Im Weiteren soll die Zufuhr von Futtermitteln, insbesondere Raufutter, reduziert werden: Die betriebs- und grünlandbasierte Fütterung Raufutter verzehrender Nutztiere wird gefördert, indem der Kanton Landwirtinnen und Landwirte belohnt, deren Tierbestand auf die Fläche des Betriebs angepasst ist. Es wird eine leichte Reduktion der Tierbestände erwartet, was wiederum die Reduktion der Methanemissionen begünstigt.

Förderung von Kulturen für die direkte menschliche Ernährung
Von den insgesamt rund 7 800 Hektaren landwirtschaftlichen Nutzflächen im Kanton Obwalden sind rund 500 Hektaren Fruchtfolgeflächen, auf denen Ackerbau möglich ist. Zurzeit werden rund 30 Hektaren davon ackerbaulich genutzt, mehrheitlich für Silomais. Das Ziel gemäss Energie- und Klimakonzept 2035 ist, den Anbau von Kulturen für die direkte menschliche Ernährung bis 2027 auf 20 Hektaren und bis 2035 auf 50 Hektaren zu erhöhen. Es sollen rund 10 Prozent der möglichen Flächen zu diesem Zweck bewirtschaftet werden. Da in der Folge weniger Raufutter für die Nutztiere zur Verfügung stehen wird, ist eine leichte Reduktion der Tierbestände zu erwarten.

Umsetzung des Energie- und Klimakonzepts
Die im Energie- und Klimakonzept definierten Massnahmen werden in den nächsten sechs Jahren gestaffelt in Angriff genommen. Regierungsrat Josef Hess freut sich: „Mit diesem Beschluss setzen wir drei weitere Massnahmen des Energie- und Klimakonzepts 2035 in die Tat um und kommen unserem Ziel, bis 2048 ein klimaneutraler Kanton zu sein, einen kleinen Schritt näher.“

Freiwillige Teilnahme
Landwirtinnen und Landwirte, die bereits dieses Jahr an der Förderung teilhaben wollen, können sich bis Ende Juli 2024 anmelden. Nähere Informationen werden allen Landwirtinnen und Landwirten zugestellt. Der Kanton setzt damit bewusst auf Freiwilligkeit. Landwirtschaftsdirektor Daniel Wyler meint dazu: „Die Landwirtschaftsmassnahmen wurden bereits im Rahmen der Erarbeitung des Energie- und Klimakonzepts 2035 von der Branche begleitet. Es war ein wichtiges Anliegen, die freiwillige und möglichst niederschwellige Teilnahme zu ermöglichen und nicht generelle Zwangsmassnahmen einzuführen. Mit den drei Fördermassnahmen haben wir eine gute Mischung, die es interessierten Landwirtinnen und Landwirten erlaubt, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und von der finanziellen Unterstützung zu profitieren.“ Die Ausgaben und Wirkung der neuen Förderung werden eng begleitet. Basierend auf den Erfahrungen kann die Förderung optimiert und so ein wirkungsorientierter Mitteleinsatz gewährleistet werden.

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