Nidwaldner Stimmvolk sagt Ja zur Änderung der Kantonsverfassung

Eine Änderung der Kantonsverfassung ist heute Sonntag von den Nidwaldner Stimmberechtigten deutlich angenommen worden. Die Anpassungen dienen dazu, dass die Gemeinden ihre Organisation und Abläufe vereinfachen und den heutigen Gegebenheiten anpassen können.

Im Kanton Nidwalden ist heute über eine Änderung der Kantonsverfassung betreffend Organisation und Verwaltung der Gemeinden abgestimmt worden. Die Stimmberechtigten haben die Vorlage klar mit 11’786 Ja zu 2’548 Nein angenommen. Die Abstimmung steht im Zusammenhang mit einer Teilrevision des Gemeindegesetzes, die auf Anregung der Politischen Gemeinden erfolgt und zeitnah im Landrat verabschiedet werden soll. Dadurch sollen die Gemeinden an Flexibilität und Gestaltungsspielraum in ihrer Organisation und ihren Abläufen gewinnen. So erhalten sie eine längere Frist, ausserordentliche Gemeindeversammlungen einzuberufen, oder können neu eine vierjährige Amtsdauer für das Gemeindepräsidium und Gemeindevizepräsidium vorsehen. Bisher ist diese Dauer auf zwei Jahre beschränkt. Da mittlerweile einige Gemeinden alle vier Jahre Gesamterneuerungswahlen für den Gemeinderat durchführen, ist die Einschränkung aufzuheben.

Damit die Änderungen im Gemeindegesetz vollzogen werden können, ist zuerst die Anpassung der übergeordneten Kantonsverfassung notwendig gewesen. «Wir freuen uns über das klare Abstimmungsergebnis. Sobald auch die Teilrevision des Gemeindegesetzes unter Dach und Fach ist, können die Gemeinden ihre Organisation moderner gestalten und von besseren Rahmenbedingungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben profitieren», hält Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi fest.

Im Rahmen der Vorlage ist auch ein Passus zur Stimmabgabe in der Kantonsverfassung aufgehoben worden. Bisher war vorgeschrieben, dass das Stimm-und Wahlrecht entweder an der Urne oder brieflich auszuüben ist. Dadurch würde eine spätere Einführung der elektronischen Stimmabgabe – das sogenannte E-Voting – verhindert, respektive es wäre eine neuerliche Revision der Kantonsverfassung notwendig. «Mit dem heutigen Abstimmungsergebnis ist ein erster Schritt in Richtung E-Voting gemacht worden», hält Karin Kayser-Frutschi fest. Die Integration ins Abstimmungs- und Wahlsystem und die Sicherheitsgewährleistung sind jedoch sehr anspruchsvoll und erfordern in naher Zukunft noch weitere Schritte. Ab wann im Kanton Nidwalden elektronisch abgestimmt werden kann, ist gegenwärtig noch offen.

Zwei eidgenössische Vorlagen am heutigen Abstimmungssonntag

Neben der Änderung der Kantonsverfassung hat sich das Nidwaldner Stimmvolk heute auch zu zwei eidgenössischen Vorlagen geäussert. Die Biodiversitätsinitiative wurde mit 11’815 Nein zu 3’776 Ja verworfen. Die Initiative verlangt für die Biodiversität mehr Geld sowie Schutzflächen und will die Kantone stärker in die Pflicht nehmen, um Landschaften und Ortsbilder zu bewahren. Die Reform der beruflichen Vorsorge wurde mit 9’174 Nein zu 6‚091 Ja auch abgelehnt. Die Reform sieht Massnahmen vor, mit denen die künftigen Renten sicherer finanziert werden sollen. Die Schlussergebnisse auf eidgenössischer Ebene stehen noch nicht fest.

Die Stimmbeteiligung am heutigen Abstimmungssonntag betrug in Nidwalden bei der kantonalen Vorlage 47.11 Prozent, bei den beiden eidgenössischen Vorlagen lag sie bei 48.93 Prozent.

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