Nidwaldner Hilfsfonds soll in die Sachversicherung integriert werden

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Der Regierungsrat hat die Revision des Gesetzes über den Nidwaldner Hilfsfonds zur Entschädigung von Elementarschäden an den Landrat verabschiedet. Der bisher als selbständige Anstalt geführte Hilfsfonds soll neu in die Nidwaldner Sachversicherung (NSV) integriert werden.

Der Nidwaldner Hilfsfonds zur Entschädigung von Elementarschäden (NHF) ist gegenwärtig eine eigenständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Nun soll diese mit der Nidwaldner Sachversicherung (NSV) zusammengeführt werden, wobei eine separate Rechnungsführung erfolgen wird. Die Aufgaben der Verwaltungskommission würden auf den Verwaltungsrat der NSV übertragen. Die Integration ermöglicht eine modernere, schlankere Organisation, senkt die Verwaltungskosten und steigert die Effizienz. In der Vernehmlassung zeigte sich im Grundsatz ein positives Bild zur Gesetzesrevision. In zwei Punkten hat der Regierungsrat Anpassungen an der Vorlage vorgenommen, die er nun zuhanden des Landrates verabschiedet hat. So soll sich der Kanton künftig paritätisch an Entschädigungen nach Schäden in Hochwasserentlastungsgebieten beteiligen –unter Vorbehalt eines Selbstbehalts der NSV. Zum anderen soll das Stammkapital des Hilfsfonds in der Höhe von 1 Million Franken hälftig an die NSV und den Kanton übertragen werden.

An den Beiträgen der Liegenschaftsbesitzenden ändert sich durch die Integration des Hilfsfonds in die NSV nichts. «Betroffene profitieren weiterhin von einer solidarischen Unterstützung bei Naturereignissen – mit klaren Zuständigkeiten und einer optimierten Struktur», so Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi. Die Entschädigungsmechanismen und Leistungen an Geschädigte bleiben unverändert.

Die Beratung im Landrat ist im Herbst vorgesehen. Das neue Gesetz soll per 1. Januar 2026 in Kraft treten.

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