Nidwalden passt sein Ordnungsbussenrecht an Bundesvorgaben an

Der Kanton nimmt eine umfassende Revision des Ordnungsbussenrechts vor. Ziel ist die Harmonisierung der Vorschriften mit dem eidgenössischen Ordnungsbussenrecht und eine effizientere Ahndung von geringfügigen Rechtsverstössen. Der Regierungsrat hat die Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Das eidgenössische Ordnungsbussenrecht ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren zur Sanktionierung leichter Übertretungen, so bei Verkehrsdelikten, aber auch bei Verfehlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Ausländer- und Integrationsrecht, Umweltschutzrecht und viele weitere. Die letzte umfassende Revision der Gesetzgebung zu Ordnungsbussen auf nationaler Stufe erfolgte per 1. Januar 2020. Der Kanton Nidwalden, der in verschiedenen Gebieten eigene Ordnungsbussenvorschriften kennt, passt nun seine Gesetzgebung an die bundesrechtlichen Vorgaben an. Dies bedeutet eine Zusammenführung und Vereinheitlichung von Vorschriften, die bisher in unterschiedlichen Erlassen geregelt sind. «Dies bewirkt in Zukunft eine effizientere Handhabung geringfügiger Rechtsverstösse», hält Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi fest.

Mit der Teilrevision der kantonalen Ordnungsbussengesetzgebung werden nicht nur die Verfahren vereinfacht und beschleunigt, sondern auch die Verwaltungskosten reduziert. Zudem wird eine Gleichbehandlung von Ordnungsbussen auf kantonaler und bundesrechtlicher Ebene gewährleistet. Die Anpassung umfasst eine klar definierte Bussenhöhe und legt fest, welche Behörden zur Erhebung von Ordnungsbussen berechtigt sind. Die maximale Höhe von Einzelbussen bei geringfügigen Verstössen wird auf 300 Franken festgesetzt.

Diese Gesetzesänderung steht im Einklang mit der Strategie des Kantons und des Bundes, das Rechtssystem effizienter zu gestalten und die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung zu entlasten. «Die Anpassung des Ordnungsbussenrechts dient der Rechtssicherheit aller Beteiligten», so Karin Kayser-Frutschi weiter.

Der Nidwaldner Regierungsrat hat den Gesetzesentwurf nun bis Ende Mai in die externe Vernehmlassung geschickt. Im Anschluss daran wird er die Vorlage bereinigen und zuhanden des Landrates verabschieden. Die Beratung im Kantonsparlament ist im Herbst 2024 vorgesehen. Die neue Gesetzgebung soll auf den 1. Februar 2025 in Kraft treten.

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