Gemeinden, Parteien und Interessenvertretungen haben sich in der Vernehmlassung positiv zum totalrevidierten Strassengesetz geäussert. Es ergeben sich nur wenige Anpassungen. So bleibt die Zuständigkeit für Trottoirs und Bushaltestellen entlang von Kantonsstrassen bei den Gemeinden. Der pauschale Anteil der Gemeinden an den Strassenbaukosten innerorts wird von 35 auf 30 Prozent gesenkt. Der Regierungsrat hat das neue Strassengesetz zur Beratung im Landrat verabschiedet.
Aufgrund geänderter verkehrstechnischer und politischer Rahmenbedingungen drängt sich in Nidwalden eine Totalrevision des kantonalen Strassengesetzes aus dem Jahr 1966 auf. Planung, Bau, Finanzierung, Unterhalt und Nutzung von Strassen und Velowegen stehen weiterhin im Zentrum des Gesetzes, jedoch werden die Zuständigkeiten und Verfahren klarer geregelt, vereinfacht und den heutigen Gegebenheiten angepasst.
Bei der Vernehmlassung zur Totalrevision sind Stellungnahmen von allen Gemeinden sowie von Parteien und Interessenvertretungen eingegangen, insgesamt waren es 22. Der Gesetzesentwurf wurde weitgehend positiv beurteilt. Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer zeigt sich erfreut: «Der ergebnisoffene Einbezug der Gemeinden in die Erarbeitung des Gesetzes hat sich bewährt. So konnten ihre Anliegen zum Bau und Unterhalt der Strassen eingebracht und so weit als möglich berücksichtigt werden.»
In seiner Vorlage hatte der Regierungsrat empfohlen, dass Trottoirs und Bushaltestellen an Kantonsstrassen innerorts in den Besitz des Kantons übergehen, um die Finanzierungsmodalitäten zu vereinfachen, da der Kanton bereits für die Sanierungskosten der Kantonsstrassen aufkommt. So würden bei Abrechnungen weniger Abgrenzungsfragen auftreten. Heute sind Gemeinden für die Trottoirs und Bushaltestellen innerorts zuständig. Sie waren in der Vernehmlassung in der Frage zum Wechsel gespalten. Eine knappe Mehrheit sprach sich für das bisherige Modell aus. Entsprechend hat der Regierungsrat entschieden, die Zuständigkeit bei den Gemeinden zu belassen.
Dies hat Auswirkungen auf einen anderen Punkt der Vorlage. So wird die Kostenbeteiligung der Gemeinden an Kantonsstrassen innerorts sowie an kantonalen Velowegen neu bei pauschal 30 Prozent festgelegt. Ursprünglich waren 35 Prozent vorgesehen. «Da die Unterhaltskosten von Trottoirs und Bushaltestellen nun bei den Gemeinden verbleiben, kann im Gegenzug der pauschale Anteil der Gemeinden an Baukosten von Kantonsstrassen innerorts um 5 Prozent gesenkt werden», erklärt Therese Rotzer-Mathyer. Heute variieren die Beiträge der Gemeinden zwischen 20 und 35 Prozent, was die Planung und Abrechnung kompliziert macht.
Der Regierungsrat hat die Vorlage nun zur Beratung im Landrat verabschiedet. Ziel ist es, dass diese im Herbst 2025 stattfindet. Das Inkrafttreten des neuen kantonalen Strassengesetzes ist gemäss aktuellem Zeitplan für die 2. Jahreshälfte 2026 vorgesehen – nach Ablauf der Referendumsfrist.