Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK). Stellungnahme

Mit Schreiben vom 26. Juni 2Q24 eröffnete das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS bei den Kantonen das Vernehmlassungsverfahren in Sachen nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK). Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Aufgrund der umfassenden Vernehmlassung, die nicht nur die Anpassungen des „Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz“ (SR 520.1), sondern auch den Erläuternden Bericht über das „Nationale mobile Sicherheitskommunikationssystem (MSK)“ sowie den Bericht vom 14. Dezember 2Q23 über die „Ablösung von POLYCOM durch ein zukunftsgerichtetes, mobiles, breitbandiges Sicherheitskommunikationssystem “ umfasst, merken wir an, dass wir in dieser Stellungnahme nicht auf einzelne Details aus dem Bericht eingehen. Diese Details sind im Rahmen der zu bildenden Projektorganisation in der Konzeptphase aufgrund der Nutzerbedürfnisse zu definieren. Die Kommentare zum erläuternden Bericht folgen im Anhang 1 Stellungnahme 1.1 Notwendigkeit Wir begrüssen den Aufbau und den Betrieb eines nationalen mobilen Sicherheitskommunikationssystems (MSK). Die Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) der Kantone sind darauf angewiesen, jederzeit grössere Datenmengen mobil und gesichert auszutauschen. Dies muss auch möglich sein, wenn die bestehenden Mobilfunknetze überlastet oder beschädigt sind. Ein einheitliches System, das die mobile breitbandige Sicherheitskommunikation für Bund, Kantone und Dritte in allen Lagen sicherstellt, fehlt zurzeit in der Schweiz. Dies erst recht, wenn das Sicherheitsfunksystem Polycom 2035 das Nutzungsende erreicht. 2024.NWSTK.190 117 Stans, 22. Oktober 2024 Eine grosse Herausforderung wird die zeitgleiche Einführung von MSK bei allen BORS von Bund und Kantonen, dem Fürstentum Liechtenstein und den Betreibern kritischer lnfrastrukturen sein. Da MSK ein nationales Netz bildet, ist eine kantonal gestaffelte Realisierung wie bei POLYCOM, mit einer Realisierungsdauer von 2001 bis 2015, nicht möglich; MSK muss von allen involvierten Stellen möglichst gleichzeitig angegangen werden. 1.2 Organisation Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden unterstützt die vorgeschlagene Organisationsstruktur des MSK nach dem ,,Besteller-Ersteller“-Modell, ähnlich dem Vorgehen beim NEATProjekt. Dieses Modell ermöglicht eine schlanke Struktur, kurze Entscheidungswege und delegiert Kompetenzen auf die operative Ebene, was zu einer schnellen Entscheidungsfindung und einem effektiven Risikomanagement führt. Eine Projektgesellschaft (MSK AG) soll für die Umsetzung verantwortlich sein, während die politische Steuerung durch Bund und Kantone die notwendige Transparenz und eine fristgerechte Durchführung gewährleistet. Es wird jedoch anerkannt, dass bis zur vollen Arbeitsaufnahme der MSK AG noch Vorbereitungsarbeiten nötig sind. Diese sollten in einer Vorbereitungsphase von der Polizeitechnik und -informatik (PTl) gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) durchgeführt werden, da PTI über umfangreiche Erfahrung in der Führung technischer Projekte und das Verständnis für die kantonalen Bedürfnisse verfügt. Für die politische Steuerung der Vorbereitungsphase wird eine ad-hoc Projektsteuerung, bestehend aus der Vorsteherin des VBS sowie den Präsidien von KKJPD und RK MZF, vorgeschlagen. Langfristig könnte diese Steuerung über die Plattform des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) erfolgen, da alle betroffenen Akteure im SVS vertreten sind. 1.3 Finanzierung Der Verteilschlüssel zwischen Bund, Kantonen und Dritten zur Finanzierung von MSK ist auf eine belastbare faktenbasierte Grundlage abzustützen. Dazu sind die bisherigen Berechnungen und Annahmen zu überprüfen und nötigenfalls zu ergänzen. Unter anderem im Hinblick auf die politischen Prozesse in den Kantonen zur Projektfinanzierung ist eine transparente Dokumentation und Herleitung der lnvestitionen und der voraussichtlichen Betriebs- und Unterhaltskosten erforderlich. 2 Fazit Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden bekräftigt seine volle Unterstützung für die Einführung des nationalen mobilen Sicherheitskommunikationssystems (MSK). Das MSK wird die Kommunikation zwischen Bundesstellen, kantonalen Behörden, Rettungsorganisationen und Betreibern kritischer lnfrastrukturen entscheidend verbessern und damit die Sicherheit und Resilienz der Schweiz nachhaltig stärken. Besonders hervorzuheben ist die Funktion des MSK, auch bei einem Ausfall öffentlicher Mobilfunknetze eine zuverlässige Kommunikation sicherzustellen. Verzögerungen im Projekt könnten erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich bringen, weshalb eine zügige Klärung der organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen unabdingbar ist. Die fristgerechte Ablösung von POLYCOM durch das MSK bis zum Jahr 2035 hat höchste Priorität und erfordert entschlossenes Handeln aller Beteiligten.

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