Ein Ja zur Erbschaftssteuerinitiative der Juso Schweiz hätte für den Kanton Nidwalden und die Gemeinden gravierende Folgen, hält der Regierungsrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss fest. Vermögende würden sich mit einem Wegzug der Steuer entziehen. Leidtragende wären die übrigen Steuerpflichtigen, welche die Ausfälle kompensieren müssten. Zudem würden für den Umweltschutz und die soziale Wohlfahrt wichtige Mittel fehlen.
Wie steht der Nidwaldner Regierungsrat zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» und wie würde sich die Einführung einer Erbschaftssteuer von 50 Prozent für Personen mit einem steuerbaren Vermögen von über 50 Millionen Franken auf den Finanzhaushalt des Kantons auswirken? Diese Fragen haben Landrat Dominik Steiner, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnende zu einer Interpellation bewogen. Die Volksabstimmung zur Erbschaftssteuerinitiative wird voraussichtlich im Verlauf von 2026 stattfinden.
In der nun vorliegenden Antwort betont der Regierungsrat, dass er die Volksinitiative der Jungsozialisten (Juso) strikt ablehnt. «Die Initiative sägt am Erfolgsmodell der Schweiz. Sie verletzt die Steuerhoheit der Kantone und schiesst über das Ziel hinaus», hält Finanzdirektorin Michèle Blöchliger unmissverständlich fest. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass sich viele betroffene Vermögende durch einen Wegzug ins Ausland der Steuer entziehen würden. Dies zeichnet sich bereits seit dem Zustandekommen der Initiative und aufgrund der geplanten rückwirkenden Anwendung ab. «Der Schaden, den die Initiative für die Kantone und Gemeinden schon vor der Abstimmung anrichtet und in Zukunft anrichten würde, ist enorm», sagt Michèle Blöchliger. Die zu erwartenden, substanziellen Steuerausfälle würden dem Kanton Mittel entziehen, die er im Bereich Umweltschutz und soziale Wohlfahrt einsetzen kann, und dadurch den eigentlichen Zielen der Initiative – sozialverträglicher Umbau der Wirtschaft und Klimaschutz – massiv entgegenwirken.
In der bisher letzten vollständig veranlagten Steuerperiode im Jahr 2021 waren 100 ordentlich besteuerte Personen mit einem steuerbaren Vermögen von mehr als 50 Mio. Franken in Nidwalden ansässig. Diese bezahlten im Veranlagungsjahr total 49.4 Millionen Franken an Kantons- und Gemeindesteuern. Angenommen, dieser Betrag müsste aufgrund der befürchteten Abwanderung und fehlender Zuzüge kompensiert werden, müsste allein der kantonale Steuerfuss von heute 2.66 auf 3.41 Einheiten erhöht werden. Dies entspricht knapp 30 Prozent. In Hergiswil, wo mit 59 am meisten Personen wohnen, die von der neuen Regelung betroffen wären, müsste der Tarif gar verdoppelt werden, um das Niveau der heutigen Steuererträge zu halten. «Dies hätte zur Folge, dass einkommensstarke Haushalte sich ebenfalls einen Wegzug aus Nidwalden überlegen, was zu einer zusätzlichen Verschärfung der finanziellen Ausgangslage des Kantons und der Gemeinden führen würde. Unser Wohlstand würde aufs Spiel gesetzt», so Michèle Blöchliger.
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative ebenfalls ab. Er hat auch auf einen direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag verzichtet.