Das Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetz ist in der Vernehmlassung vorwiegend positiv aufgenommen worden. Zugleich hat der Regierungsrat wertvolle Anregungen erhalten, die er umgesetzt hat. Die bereinigte Vorlage geht nun an den Landrat.
Das heutige kantonale Fuss- und Wanderweggesetz stammt aus dem Jahr 1990. Neu wird es zum Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetz erweitert. Als wichtiges Hilfsmittel dafür dient das kantonale Mountainbike-Konzept, über das Nidwalden seit vergangenem Jahr verfügt. Die Totalrevision berücksichtigt neben dem bestehenden Wegnetz fürs Wandern auch ein solches fürs Biken, wobei dieses grösstenteils auf vorhandenen Wegen verlaufen wird. Für Bikerouten sollen die gleichen Zuständigkeiten, Verfahren und Planungsgrundsätze gelten, die sich bei Wanderwegen bewährt haben. Die Bestimmungen werden vereinheitlicht und harmonisiert.
In der Vernehmlassung stiess der Entwurf für das neue Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetz auf breite Akzeptanz. Insbesondere von Gemeinden und Tourismusakteuren wird die gesetzliche Verankerung des Mountainbikewegnetzes begrüsst. Anliegen kamen vor allem aus den Reihen der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die ihr Mitwirkungsrecht im Gesetz zu wenig abgebildet sahen. Sie und weitere Interessengruppen forderten konkretere Vorgaben für eine engere Mitsprache im Planungsprozess.
«Der Regierungsrat hat diese Anregung aufgenommen und das Mitwirkungsrecht der Grundeigentümerschaft und weiterer Anspruchsgruppen in der überarbeiteten Gesetzesvorlage deutlich gestärkt», erklärt Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen. So ist ein dreistufiges Planungsverfahren vorgesehen mit behördenverbindlichen Richtplänen, grundeigentümerverbindlichen Wegplänen und einem klar geregelten Mitwirkungsverfahren. Joe Christen: «Die Zustimmung der Grundeigentümerschaft ist Voraussetzung dafür, dass ein neuer Weg erstellt oder ein bestehender Weg erweitert oder anders genutzt werden kann.»
Bedeutung von Biken und gesetzliche Anforderungen haben zugenommen
Mit der Vorlage reagiert der Kanton auf die wachsende Bedeutung des Bikens und die Anforderungen des Bundesgesetzes über Velowege. Die jetzige Rechtslage genügt den heutigen Ansprüchen nicht mehr. «Das neue Gesetz stärkt das Miteinander auf unseren Wegen. Wo Wandernde und Bikende gemeinsam unterwegs sind, wird zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgerufen. In sensiblen oder gefährlichen Abschnitten sorgen separate Abschnitte oder Fahrverbote für Klarheit und Sicherheit», so Joe Christen. Das Vorgehen, dass Bikende über eine attraktive Routenführung gezielt gelenkt werden und das übrige Wegnetz entlastet wird, hat sich in anderen Kantonen bereits bewährt.
Für die Realisierung des Mountainbikewegnetzes ist ein Rahmenkredit in der Höhe von 3.8 Mio. Franken vorgesehen. Dieser erstreckt sich über acht Jahre und deckt die Planungsarbeiten, die Anlage neuer und den Ausbau bestehender Wege, die Erstbeschilderung und die Entschädigung für Flächen, die allenfalls beansprucht werden. Diese Anschubfinanzierung wird je hälftig vom Kanton und den Gemeinden getragen. Die Umsetzung soll bis 2034 abgeschlossen sein.
Mit dem Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetz setzt der Kanton Nidwalden ein wichtiges Vorhaben des Leitbilds 2035 um, indem der Langsamverkehr sowie die Naherholung und Gesundheit der Bevölkerung gefördert werden. Die parlamentarische Beratung der Vorlage ist für das dritte Quartal 2025 vorgesehen. Das Inkrafttreten des neuen Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetzes soll per 1. Januar 2026 erfolgen.
Kampagnen fördern faires Miteinander in der Bergwelt
Nidwalden setzt sich schon länger für einen respektvollen Umgang in der heimischen Bergwelt ein. Zusammen mit weiteren Kantonen wurde der Bike-Kodex ins Leben gerufen. Die Botschaften der Kampagne lauten «Wir zeigen Respekt», «Wir bleiben auf dem Weg», «Wir tragen Sorge zur Umwelt und «Wir hinterlassen keine Spuren». Auch unterstützt Nidwalden das Projekt Fair-Trail, welches das Verständnis zwischen Nutzergruppen im Outdoorbereich verbessern will. «Ob Biken, Wandern oder Trail-Running – es werden alle ermuntert, sich tolerant und verantwortungsbewusst zu verhalten. Wenn wir unsere Freiheiten in der Natur bewahren wollen, ist ein faires Miteinander unerlässlich», betont Joe Christen.
Weitere Infos zum Bike-Kodex: www.bikekodex.ch