Während in einigen Gemeinden die neuen Bau- und Zonenreglemente in Kraft gesetzt sind, befinden sich andere noch auf dem Weg dazu. Es gilt, die kommunalen Nutzungsplanungen den Vorgaben des kantonalen Planungs-und Baugesetzes anzupassen. Der Regierungsrat hat die Umsetzungsfrist verlängert – mit wenigen Ausnahmen. Zumindest bisher.
Die Totalrevision des Nidwaldner Planungs- und Baugesetzes ist vor fast zehn Jahren teilweise in Kraft getreten. Mit der Gesetzesänderung wurde auch die Bebaubarkeit von Parzellen mit neuen Bauziffern und Messweisen umschrieben. Diese Regelungen treten jedoch erst in Kraft, wenn die Gemeinden ihre Bau- und Zonenreglemente und ihre Zonenpläne an die neuen Vorgaben angepasst haben.
Der Kanton hat den Gemeinden dafür bis zum 1. Januar 2025 Zeit gegeben. Falls die Nutzungsplanungsverfahren durch Einwendungen oder Beschwerden verzögert werden, lässt das Gesetz eine Fristverlängerung von bis zu zwei Jahren zu. Dies ist in Buochs, Dallenwil, Ennetbürgen und Oberdorf der Fall, weshalb diese Gemeinden eine entsprechende Fristverlängerung beantragt haben. Der Regierungsrat hat den Anträgen zugestimmt. Während in Buochs inzwischen die Gesamtrevision der Bau- und Zonenreglemente beschlossen worden ist, ist in Dallenwil, Ennetbürgen und Oberdorf davon auszugehen, dass das Thema bis Ende Jahr an ausserordentlichen Gemeindeversammlungen behandelt wird. Eine Genehmigung durch den Regierungsrat und die Inkraftsetzung ist in diesen vier Gemeinden in der ersten Jahreshälfte 2025 absehbar.
In den Gemeinden Ennetmoos, Stansstad und Hergiswil gilt das neue Planungs- und Baugesetz bereits vollständig, für die Gemeinde Stans liegt die Genehmigung durch den Regierungsrat ebenfalls vor und ist ein Inkrafttreten per 1. Januar 2025 geplant.
Zwei Gemeinden müssen Rückzonungen vornehmen
Für Beckenried wird der Regierungsrat die Frist zur Anpassung der Zonenplanung an das neue Planungs- und Baugesetz voraussichtlich im Oktober verlängern können. Für Emmetten ist eine Fristverlängerung derzeit noch nicht möglich. Die Gemeinde ist aber ebenfalls an der Revision ihres Bau- und Zonenreglementes und wird dieses im Herbst öffentlich auflegen. Ausgehend von Einwendungen kann die Gemeinde beim Regierungsrat ebenfalls eine Verlängerung der Frist bis maximal 1. Januar 2027 beantragen. «Beide Gemeinden stehen vor der Herausforderung, dass sie über zu grosse Bauzonen verfügen und daher Rückzonungen vornehmen müssen», erklärt Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer und ergänzt: «Eine Genehmigung der Bau- und Zonenreglemente durch den Regierungsrat ist nur dann möglich, wenn die bundesrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. So dürfen insbesondere die vorhandenen Bauzonenreserven den zu erwartenden Bedarf der nächsten 15 Jahre nicht übersteigen.»