Kanton baut seine Unterstützung bei energetischen Massnahmen aus

Der Nidwaldner Regierungsrat hat das Energie-Förderprogramm für 2025 verabschiedet. Neu wird insbesondere der Ersatz von grossen fossilen Heizungen und dezentralen Elektroheizungen stärker gefördert. Ebenfalls werden energetische Gesamtsanierungen von Gebäudehüllen, energetisch hocheffiziente Neubauten und die Betriebsoptimierung von Heizungen ins Förderprogramm aufgenommen.

Der Kanton Nidwalden hat sich in seinem Leitbild 2035 zum Ziel gesetzt, den direkten Ausstoss von Treibhausgasen um mindestens 50 Prozent zu senken. Auch Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer können ihren Anteil dazu beitragen, indem sie ihre Gebäude energetisch ertüchtigen. Entsprechende Massnahmen werden über das kantonale Förderprogramm mitfinanziert. Einen Antrag einreichen können alle, welche die Gebäudehülle ihrer Häuser energetisch verbessern, fossile oder elektrische Heizungen mit einer erneuerbaren Lösung ersetzen oder Neubauten der höchsten Energieeffizienzklasse erstellen.

Nachdem im Vorjahr der Gesuchseingang stark gestiegen war, ist die Nachfrage nach Fördermitteln im laufenden Jahr leicht rückläufig. Auch das ausführende Gewerbe hat wieder etwas mehr Zeit als in den vergangenen Jahren, die von einer grossen Nachfrage und von Lieferengpässen geprägt waren.

Der Regierungsrat hat nun das Förderprogramm für 2025 verabschiedet. Ab nächstem Jahr stehen zusätzliche Mittel aus dem Klima- und Innovationsgesetz zur Verfügung, welches vom Schweizer Stimmvolk im Sommer 2023 angenommen wurde. Damit werden gemäss den Vorgaben des Klima- und Innovationsgesetzes primär der Ersatz von grossen fossilen oder elektrischen Heizungen ab 70 Kilowatt Leistung, der Ersatz von dezentralen elektrischen Heizungen und die Gesamtsanierung von Gebäudehüllen unterstützt. Bei der Gesamtsanierung muss das Gebäude nach dem Umbau eine Effizienzklasse B oder C gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone aufweisen.

Der finanzielle Rahmen für energetische Förderungen bewegt sich bei rund 2.8 Millionen Franken (2024: rund 2 Mio. Franken). «Mit dem neuen Programm setzen wir dort an, wo noch am meisten Nachholbedarf besteht. Wir ermuntern alle dazu, ihre Liegenschaften energetisch auf Vordermann zu bringen», sagt Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen. Punktuell werden die Beiträge erhöht, so können etwa Gesuchsteller beim Ersatz von grossen fossilen Heizungen stärker profitieren als bisher. «Es lohnt sich, jetzt fossile Heizungen zu ersetzen, solange dafür ein bedeutender finanzieller Zustupf in Aussicht gestellt wird», appelliert Joe Christen. Mit den angekündigten Sparmassnahmen des Bundes ist es derzeit ungewiss, in welchem Umfang die Unterstützung in den Folgejahren weitergeführt werden kann.

Ebenfalls werden ab 2025 Neubauten und Ersatzneubauten mit der höchsten Gesamtenergieeffizienz gefördert, dies als Ergänzung zur bereits bestehenden Förderung von Minergie-P-Gebäuden. Im Weiteren kommt bei den Beratungen das Thema «Betriebsoptimierung von Heizungen» hinzu. Die Einstellungen der Heizungen von Wohnbauten oder kleineren Büro- oder Gewerbebauten werden durch einen Spezialisten geprüft und die Energieeffizienz optimiert.

Fördergesuche können laufend eingereicht werden. Die eingehenden Gesuche werden zeitnah geprüft und erhalten eine Zusage, sofern sie die Förderbedingungen einhalten. Relevant ist, dass das Eingangsdatum des Gesuchs zwingend vor dem Baustart liegt. Mit der baulichen Umsetzung kann seitens der Gesuchsteller anschliessend begonnen werden.

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