Initiative zu Verwaltungsratsmandaten bewirkt einen Gegenvorschlag

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Der Nidwaldner Regierungsrat lehnt die Volksinitiative «Ja zur Unabhängigkeit – Verwaltungsratsmandate regeln» ab. Er unterbreitet einen Gegenvorschlag. Im Zentrum steht ein Wechsel des Amts als Regierungsrat von heute 80 auf neu 100 Prozent, so wie es bereits in einem Grossteil der Kantone der Fall ist. Als Nächstes befindet der Landrat über die Initiative und den Gegenvorschlag. Die Volksabstimmung ist auf den 30. November 2025 terminiert.

Im Dezember 2024 hat ein Initiativkomitee die Volksinitiative «Ja zur Unabhängigkeit – Verwaltungsratsmandate regeln» eingereicht. Die Gesetzesinitiative verlangt, dass Regierungsrätinnen und Regierungsräte nur dann einer Nebenbeschäftigung als Verwaltungsratsmitglied eines Unternehmens nachgehen dürfen, wenn das Mandat im Interesse des Kantons ist. Andernfalls wird befürchtet, dass Interessenkonflikte entstehen könnten. Die Volksinitiative wurde von 425 Stimmberechtigten unterzeichnet.

Der Regierungsrat lehnt das Volksbegehren ab. Dies vor allem deshalb, weil private Verwaltungsratsmandate faktisch ausgeschlossen werden und dadurch dem Umstand, dass die Regierungstätigkeit heute lediglich ein Hauptamt von 80 Prozent ist, zu wenig Rechnung getragen wird. «Das Gesetz sieht bewusst das Hauptamt vor, damit Regierungsmitglieder die Möglichkeit haben, einer Nebenbeschäftigung nachzugehen und so einen Fuss in der Wirtschaft zu behalten. Dies einerseits als wichtiger Austausch zwischen Politik und Wirtschaft, aber auch, um während oder nach der Regierungstätigkeit eine Konstante für das eigene Berufsleben zu haben», erklärt Landammann Res Schmid und fügt an: «Dabei sind die Bestimmungen der Unvereinbarkeit von Nebenbeschäftigungen mit dem Amt als Regierungsrat bereits heute einzuhalten. Wir erachten die bestehenden Regelungen als ausreichend.»

Der Regierungsrat beurteilt die Volksinitiative überdies als inkonsequent, weil sie die Erwerbstätigkeit in einer Geschäftsleitung weiterhin zulässt, was ebenso zu Interessenkonflikten führen könnte.

Arbeitsbelastung geht längst über 80 Prozent hinaus

Der Regierungsrat unterbreitet daher einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative. So soll ein Wechsel vom Hauptamt zu einem Vollamt mit einem 100-Prozent-Pensum und entsprechender Entschädigung vollzogen werden. Ein Vollamt bringt ein Verbot von Nebenbeschäftigungen mit sich, womit dem Hauptanliegen des Initiativkomitees im Wesentlichen entsprochen würde. «Die Realität zeigt, dass der Arbeitsumfang und die zeitliche Beanspruchung von Regierungsratsmitgliedern weit über ein Hauptamt und in der Regel auch über ein Vollamt hinausgehen», betont Bildungsdirektor Res Schmid und ergänzt: «Wir sind uns bewusst, dass wir uns von Nebentätigkeiten verabschieden müssten und dies auf alle von uns Auswirkungen hätte. Jedoch rechtfertigen die heutigen Verhältnisse diesen Schritt. Eine Nebentätigkeit ist heute – wenn überhaupt – nur noch in sehr beschränktem Umfang möglich.»

Der Kanton Nidwalden wäre bei einem Wechsel in guter Gesellschaft. Bereits in 23 Kantonen ist die Regierungstätigkeit als Vollamt ausgestaltet. Diese Entwicklung ist auch darauf zurückzuführen, dass die Aussenbeziehungen eines Kantons immer mehr an Bedeutung gewinnen, um die politischen Zielsetzungen zu erreichen. Diese Aufgaben sind jedoch sehr zeitintensiv. «Bei der Ausarbeitung von Konkordaten, aber auch bei der Pflege der Beziehungen zu anderen Kantonen und zum Bund spielen interkantonale Gremien wie Regierungskonferenzen eine immer grössere Rolle», so Res Schmid. Parallel dazu haben die Führungsaufgaben in den Direktionen zugenommen.

Anzahl Regierungsmitglieder ist nicht Bestandteil der Vorlage

Als Nächstes entscheidet der Landrat, ob er den Gegenvorschlag des Regierungsrates gemeinsam mit der Initiative der Volksabstimmung unterbreiten will. Diese ist auf den 30. November 2025 angesetzt, da Volksinitiativen innerhalb eines Jahres seit der Einreichung zur Abstimmung gebracht werden müssen.

Ein Punkt, der im Zusammenhang mit der Frage betreffend Hauptamt oder Vollamt häufig angesprochen wird, ist die Anzahl der Mitglieder des Regierungsgremiums. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass dieser Punkt aktuell nicht zur Debatte steht, da die Anzahl Regierungsmitglieder in der Kantonsverfassung verankert ist. Eine Änderung der Kantonsverfassung kann bei einer Gesetzesinitiative nicht als Gegenvorschlag gegenübergestellt werden.

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