Gesetzesanpassung schafft Basis für modernisierten Schulbetrieb

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Die Gesetzgebung über die kantonale Mittelschule soll an neue Vorgaben des Maturitätsanerkennungsreglements angepasst werden. Die vorgeschlagenen Änderungen – insbesondere die Einführung der Jahrespromotion – wurden in der Vernehmlassung vorwiegend positiv aufgenommen. Der Regierungsrat hat die bereinigte Vorlage zuhanden des Landrates verabschiedet.

Die Überarbeitung der nationalen Regeln zur Anerkennung der gymnasialen Maturität hat Auswirkungen auf die Mittelschule in Stans. Zusätzlich hat sich gezeigt, dass einzelne Bestimmungen des kantonalen Mittelschulgesetzes nicht mehr zeitgemäss sind. Der Regierungsrat hat daher eine Teilrevision lanciert. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen zu aktualisieren und einen zeitgemässen Schulbetrieb sicherzustellen.

Die Vernehmlassung zur Gesetzesvorlage zeigt ein positives Gesamtbild. Der Systemwechsel von der Semester- zur Jahrespromotion wird durchgehend unterstützt. Dieser erfolgt aus pädagogischen und organisatorischen Überlegungen. So trägt die Jahrespromotion zu einer Entlastung der Schülerinnen und Schüler bei. Aus dem gleichen Grund erfolgt die Aufhebung der Wahlpflichtfächer. Dieser Schritt wird zwar verschiedentlich bedauert, findet aber dennoch klare Zustimmung. «Wichtig ist, dass dadurch die Erreichung der gymnasialen Bildungsziele nicht gefährdet ist. Und dies ist gewährleistet», betont Bildungsdirektor Res Schmid. Unterstützung finden auch die Anpassungen zur Zusammensetzung und zu den Kompetenzen des Mittelschulrats. Dabei bleibt die Mitwirkung des Rats bei der Wahl der Rektorin oder des Rektors unverändert bestehen.

Der Regierungsrat hat die bereinigte Vorlage verabschiedet. Der Landrat wird sich voraussichtlich im 2. Quartal 2026 in zwei Lesungen mit der Gesetzesanpassung befassen. Es gilt die ordentliche Referendumsfrist von zwei Monaten. Das neue Gesetz soll per 1. August 2027 in Kraft treten.

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