Wechsel in der Friedhofverwaltung sowie im Bestattungs- und Erbschaftswesen
Nach über 16 Jahren wird Rudolf Infanger die Einwohnergemeinde Engelberg per Ende Mai 2025 verlassen und sein Sachgebiet in neue Hände übergeben. Wir danken Rudolf Infanger herzlich für seinen langjährigen, respektvollen, gewissenhaften und engagierten Einsatz. Für die Zukunft wünschen wir ihm von Herzen alles Gute, beste Gesundheit und viel Freude auf seinem weiteren Lebensweg.
Ab Juni 2025 wird Jacqueline Hafner Ihre neue Ansprechperson für sämtliche Anliegen rund um die Friedhofverwaltung sowie das Bestattungs- und Erbschaftswesen sein. Frau Hafner absolvierte im Jahr 2006 ihre kaufmännische Ausbildung bei der Einwohnergemeinde Engelberg und sammelte anschliessend bereits erste Berufserfahrung im Bereich Bestattungs- und Erbschaftswesen. Nach einigen Jahren, in denen sie neue Perspektiven in einem ebenfalls dienstleistungsorientierten Umfeld gewinnen konnte, kehrt sie nun in diese verantwortungsvolle Aufgabe zurück – mit viel Erfahrung, grossem Einfühlungsverm.gen und einer vertrauten Verbundenheit zur Gemeinde Engelberg.
Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Jacqueline Hafner und sind überzeugt, dass sie ihre neue Aufgabe mit viel Herzblut und Kompetenz ausüben wird. Für ihren Neustart wünschen wir Jacqueline Hafner viel Erfolg und Erfüllung.
Gesch.ftsführer Bendicht Oggier
Containerreinigung 2025
Die jährliche Containerreinigung findet am Montag, 12. Mai 2025, am Dienstag, 13. Mai 2025 und am Freitag, 16. Mai 2025 statt. Wir bitten Sie, die Container an den entsprechenden Sammeltagen bereitzustellen.
Paul Odermatt, Bereichsleiter Werkdienst
Schul- und Gemeindebibliothek
Morgen Freitag, 9. Mai 2025 um 19.30 Uhr laden wir herzlich ein zum Lesehappening mit dem Schweizer Krimiautor Marcel Huwyler
Seine Lesungen sind ein Happening mit Humor & more, präsentiert im unvergleichlichen «Bestverzeller»-Huwyler-Sound. Der Eintritt ist gratis!
Die Lesung ist eine gemeinsame Veranstaltung der Bibliothek und des Kulturvereins Engelberg. Anschliessend an die Lesung offerieren wir einen Apéro.
Neue Lehrpersonen an der Musikschule Engelberg
Wir freuen uns ab dem Schuljahr 2024/2025 zwei neue Lehrpersonen in unserem Musikschulteam begrüssen zu dürfen.
Maruja Sina Laukas übernimmt ab dem Schuljahr 2025/2026 die Violinenklasse.
Jochen Lewitz unterrichtet an unserer Schule ab dem kommenden Schuljahr die Fächer Klavier, Orgel und Klarinette.
Jochen Lewitz wird an unserem Instrumentenparcours am 10. Mai 2025 anwesend sein. Beide Lehrpersonen werden ihre neuen Schülerinnen und Schüler noch im Unterricht besuchen und sich dort persönlich vorstellen.
Wir wünschen unseren neuen Lehrpersonen einen guten Start und freuen uns auf die bevorstehende Zusammenarbeit.
Jens Ullrich, Bereichsleiter Musikschule
Raumplanung, Ortsplanung; Zonenplanänderung Gewerbezone Eien, Parzellen Nrn. 643, 1286, 1296, 1523, 2280, 2281, 2282, 2345, 2364, 2510; Öffentliche Auflage gemäss Art. 6 der Verordnung zum Baugesetz.
Die Situation im Gewerbegebiet ist aufgrund der engen Platzverhältnisse seit langem problematisch. Das Hochwasserereignis im Jahre 2005 war Auslöser für das Hochwasserschutzprojekt, durch welches sich auch die Rahmenbedingungen in der heutigen Gewerbezone Eien verändert haben. Heute gelten unterschiedliche kommunale und kantonale Vorgaben zu den einzuhaltenden Abständen (Gewässer, Hecke, Zonenrand etc.), welche das Gewerbe am bestehenden Standort teilweise stark einschränken. Die Definitionen der geltenden Abstandsvorschriften machen aus heutiger Sicht zum Teil keinen Sinn mehr. Durch das Hochwasserschutzprojekt und die damit verbundenen baulichen Massnahmen finden Landkäufe und Verschiebungen an der Parzellierung statt. Es gibt praktisch keine Reserven mehr in den Gewerbezonen. Im Rahmen der Masterplanung hat sich gezeigt, dass neue Gewerbeflächen im Gemeindegebiet hohe Anforderungen erfüllen müssen. Eine möglichst gute Ausnützung der bestehenden Gewerbezonen ist daher von grosser Bedeutung. Die verschiedenen Abstandsvorschriften, welche heute gelten, sind sehr einschränkend und sollen daher mit der Einführung von Baulinien sowie leichten Anpassungen in der Zonenzuteilung klar geregelt und den heutigen Umständen angepasst werden.
Mit der geplanten Zonenplanänderung muss gleichzeitig der Gewässerraum der Engelberger Aa in den betroffenen Bereichen angepasst werden. Die beiden separaten Verfahren werden miteinander koordiniert, die jeweilige öffentliche Auflage erfolgt parallel.
Das Zonenplanänderungsgesuch wurde kantonal vorgeprüft, die öffentliche Mitwirkung gemäss Art. 6 der Verordnung zum Baugesetz ist erfolgt. Gestützt auf das Baugesetz Art. 11 und die Verordnung zum Baugesetz Art. 6 wird die Zonenplanänderung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage dauert vom 8. Mai 2025 bis 10. Juni 2025. Während dieser Zeit können die entsprechenden Akten im Gemeindehaus, Dorfstrasse 1 (Anmeldung beim zentralen Schalter, 1. Stock), Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Ein
wohnergemeinde Engelberg oder auf dem Digitalen Dorfplatz von Crossiety einsehbar. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist an den Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen.
Raumplanung, Ortsplanung; Zonenplanänderung Anpassung der Gefahrenzonen im Zonenplan Bereich Mehlbach, Parzellen Nrn. 389, 583, 742, 754, 1216, 1217, 1218, 1219, 1220, 1221, 1225, 1303, 1409, 1410, 1411, 1412, 1413, 1414, 1415, 1416, 1417, 1642, 2039, 2455; Öffentliche Auflage gemäss Art. 6 der Verordnung zum Baugesetz.
Nach Abschluss des Hochwasserschutzprojekts Mehlbach konnten die Gefahrenkarten angepasst werden. Die im gültigen Zonenplan bestehenden Gefahrenzonen im Baugebiet Kilchbühl und angrenzend entsprechen nicht mehr der aktuellen Gefahrensituation, folglich sollen sie entsprechend angepasst werden. Die Änderungen betreffen die Parzellen Nr. 389, 583, 742, 754, 1216, 1217, 1218, 1219, 1220, 1221, 1225, 1303, 1409, 1410, 1411, 1412, 1413, 1414, 1415, 1416, 1417, 1642, 2039, 2455. Die Anpassung hat für die betroffenen Parzellen eine Herabstufung der Gefahrenzonen zur Folge. Die Einwohnergemeinde Engelberg sieht deshalb vor, im Bereich Kilchbühl die Gefahrenzonen im Zonenplan anzupassen.
Das Zonenplanänderungsgesuch wurde kantonal vorgeprüft, die öffentliche Mitwirkung gemäss Art. 6 der Verordnung zum Baugesetz ist erfolgt. Gestützt auf das Baugesetz Art. 11 und die Verordnung zum Baugesetz Art. 6 wird die Zonenplanänderung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage dauert vom 8. Mai 2025 bis 10. Juni 2025. Während dieser Zeit können die entsprechenden Akten im Gemeindehaus, Dorfstrasse 1 (Anmeldung beim zentralen Schalter, 1. Stock), Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Einwohnergemeinde Engelberg oder auf dem Digitalen Dorfplatz von Crossiety einsehbar. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist an den Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen.
Gewässerraumausscheidung/Anpassung Gewässerraum Engelberger Aa, Abschnitt Gewerbe Eien; Öffentliche Auflage
Gestützt auf Art. 41a Abs. 2 Bst. a Gewässerschutzverordnung (GSchV SR 814.201) sowie den Ausführungsbestimmungen über die Ausscheidung der Gewässerräume des Kantons Obwalden vom 26. Juni 2012 hat die Planverfasserin (belop gmbh, Tulpenweg 2, 6060 Sarnen) im Auftrag der Gesuchstellerin Einwohnergemeinde Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, vertreten durch den Einwohnergemeinderat Engelberg, die Gewässerraumausscheidung/Anpassung Gewässerraum für die Engelberger Aa, Abschnitt Gewerbe Eien ausgearbeitet.
Die vorliegende Gewässerraumausscheidung bzw. Anpassung des Gewässerraums betrifft die Parzellen Nrn. 1286, 2510, 2364, 2345, 2281, alle GB Engelberg und steht in direktem Zusammenhang mit dem laufenden, separaten Verfahren Teilrevision Nutzungsplanung Gewerbezone Eien. Die beiden Verfahren werden miteinander koordiniert, die jeweilige öffentliche Auflage erfolgt parallel.
Die Planunterlagen sowie der Planungsbericht zur Gewässerraumausscheidung werden gemäss Art. 4 und 5 der Verordnung zum kantonalen Baugesetz während 30 Tagen vom 8. Mai 2025 bis 10. Juni 2025 beim zentralen Schalter der Einwohnergemeinde Engelberg öffentlich aufgelegt. Die Auflageakten können zu den Schalteröffnungszeiten Montag bis Donnerstag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr eingesehen werden.
Einsprachen gegen die Gewässerraumausscheidung/Anpassung Gewässerraum Engelberger Aa, Abschnitt Gewerbe Eien sind bis spätestens am 10. Juni 2025 (Datum des Poststempels) schriftlich und mit Begründung an die Einwohnergemeinde Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen.
Gewässerraumausscheidung Schöpfbach, Mündung Engelberger Aa bis Wasserfallstrasse; Öffentliche Auflage
Gestützt auf Art. 41a Abs. 2 Bst. a Gewässerschutzverordnung (GSchV SR 814.201) sowie den Ausführungsbestimmungen über die Ausscheidung der Gewässerräume des Kantons Obwalden vom 26. Juni 2012 hat die Planverfasserin (belop gmbh, Tulpenweg 2, 6060 Sarnen) im Auftrag der Gesuchstellerin Einwohnergemeinde Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, vertreten durch den Einwohnergemeinderat Engelberg, die Gewässerraumausscheidung für den Schöpfbach, Mündung Engelberger Aa bis Wasserfallstrasse ausgearbeitet.
Das von der Gewässerraumausscheidung betroffene Gebiet (Parzellen Nrn. 637, 639, 1286, 1296, 2284, 2514, alle GB Engelberg) befindet sich mehrheitlich in der Bauzone, ein Teil (Parzellen Nrn. 637, 639, 2514) ausserhalb der Bauzone.
Die Planunterlagen sowie der Planungsbericht zur Gewässerraumausscheidung werden gemäss Art. 4 und 5 der Verordnung zum kantonalen Baugesetz während 30 Tagen vom 8. Mai 2025 bis 10. Juni 2025 beim zentralen Schalter der Einwohnergemeinde Engelberg öffentlich aufgelegt. Die Auflageakten können zu den Schalteröffnungszeiten Montag bis Donnerstag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr eingesehen werden.
Einsprachen gegen den Gewässerraum Schöpfbach, Mündung Engelberger Aa bis Wasserfallstrasse sind bis spätestens am 10. Juni 2025 (Datum des Poststempels) schriftlich und mit Begründung an die Einwohnergemeinde Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen.
Information – Ausführung Instandsetzung Schweizerhausstrasse
Infolge von Instandsetzungsarbeiten ist auf der Schweizerhausstrasse bis am 27. Juni 2025 mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die entsprechenden Signalisationen zu beachten.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Engelberg
Abteilung Bau und Infrastruktur
Heinz Niederberger
Telefon 041 639 52 36
Bauleitung
Basler & Hofmann AG
Johanna Oberlinninger
Telefon 041 368 46 83
Baugesuche und Sonderbewilligungen
Nachstehende Baugesuche werden gemäss Verordnung zum Baugesetz vom 7. Juli 1994 (Bauverordnung) Art. 29 Abs. 2 während zehn Tagen beim Bauamt Engelberg öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig werden die benötigten Sonderbewilligungen angezeigt. Einsprachen gegen die beantragte Baubewilligung oder gegen die Sonderbewilligung sind bis 19. Mai 2025 schriftlich und begründet, im Doppel an den Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen (Bauverordnung Art. 31, 36 und 37).
Gesuchsteller: Guido und Brigitte Blättler-Barmet, Barmettlenrain 7, 6390 Engelberg
Bauvorhaben: Ersatzbau Wohnhaus
Ort: Parzelle 1330, Barmettlenrain 7, GB Engelberg
Zonen: W2B
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au
Naturgefahren: RS1, Lf0
Öffnungszeiten
Entsorgungshof Wyden
Montag, Dienstag 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch ganzer Tag geschlossen
Donnerstag, Freitag 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag 09.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Ausserhalb dieser Öffnungszeiten kann Kehricht via Presscontainer und Grüngut via Mulde entsorgt werden. Das Astmaterial und das Grüngut werden separat gesammelt. An Sonn- und Feiertagen bleibt der Entsorgungshof geschlossen.
Abwasserreinigungsanlage
Betriebszeiten 07.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Tierkörpersammelstelle (Zugang zur Kühlanlage)
Montag bis Freitag06.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag und Sonntag 06.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Wir bitten die Öffnungszeiten einzuhalten.