Familienzulagen im Kanton Nidwalden werden erhöht

Familien profitieren im Kanton Nidwalden künftig von höheren Kinder- und Ausbildungszulagen. Dies hat der Regierungsrat beschlossen, nachdem der Bund die schweizweiten Mindestansätze für Familienzulagen angehoben hat. Die neue Regelung gilt ab 1. Januar 2025.

Familienzulagen sind dazu da, die Kosten von Erziehungsberechtigten für den Unterhalt ihrer Kinder abzufedern. Anspruchsberechtigt sind sowohl Arbeitnehmende und Selbstständige als auch Nichterwerbstätige. Die Zulage für Kinder beträgt in Nidwalden derzeit 240 Franken und für junge Erwachsene in Ausbildung 290 Franken pro Monat. Die Ausbildungszulage wird maximal bis zum 25. Altersjahr ausgerichtet.

Die Beiträge werden per 1. Januar 2025 erhöht. Grundlage dafür bildet eine Anpassung der kantonalen Familienzulagenverordnung, die der Regierungsrat beschlossen hat. Ab kommendem Jahr beträgt die Kinderzulage in Nidwalden neu 258 Franken pro Monat. Die Ausbildungszulage wird auf 311 Franken pro Monat erhöht. Dies entspricht einem Anstieg um 7.1 Prozent. Um denselben Prozentsatz hat der Bund die Mindestbeträge für Familienzulagen erhöht. Dies aufgrund des gestiegenen Landesindexes der Konsumentenpreise. Das nationale Minimum liegt bei den Kinderzulagen demzufolge neu bei monatlich 215 Franken (bisher: 200 Franken) und bei den Ausbildungszulagen bei 268 Franken (bisher: 250 Franken).

Durch die neuen Ansätze werden Familien in Nidwalden finanziell stärker entlastet. Da keine Einkommensobergrenze für den Bezug von Familienzulagen besteht, kommen die Anpassungen allen Anspruchsberechtigten zugute.

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