Die Totalrevision der Sprengstoffverordnung stösst auf positives Echo
Die Regelungen im Umgang mit Sprengstoff sollen an die aktuellen Anforderungen und bundesrechtlichen Vorgaben angepasst werden. Die Vorlage des Regierungsrates hat in der Vernehmlassung gute Noten erhalten. Er hat diese nun zuhanden des Landrates verabschiedet.
In der kantonalen Sprengstoffverordnung werden Zuständigkeiten und Verfahren rund um die Handhabung von explosiven Stoffen in Nidwalden geregelt. Dazu gehören unter anderem Bewilligungen für den Handel mit Pyrotechnik und Prüfungen für den Erwerb von Sprengausweisen. Die geplante Totalrevision der Verordnung ist in der Vernehmlassung auf Zustimmung gestossen. Es wurden keine grundlegenden Einwände festgestellt, die eine Überarbeitung der Vorlage erforderlich machen würden. Die heute geltenden Bestimmungen stammen von 1982. Sie weisen Anpassungsbedarf auf, um die Regelungen in Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben und sicherheitspolitischen Entwicklungen zu bringen.
Ein zentrales Element der Totalrevision ist auch der Wechsel der Zuständigkeit für Bewilligungen und Kontrollen von der Justiz- und Sicherheitsdirektion zur Kantonspolizei. Dies entspricht der heutigen Praxis. Die Polizei verfügt über fundierte Kenntnisse im Bereich der Regulierung und Überwachung explosiver Stoffe. Auch kann sie schnell auf Gefahren im Zusammenhang mit Sprengstoffen reagieren.
Für den Erlass der kantonalen Sprengstoffverordnung war vor über vierzig Jahren noch der Landrat zuständig. Heute liegen Verordnungen in der Kompetenz des Regierungsrates. Da die bisherige Verordnung materielle Bestimmungen enthält, muss sie ordnungsgemäss vom Landrat aufgehoben werden. Erst im Anschluss kann die neue Verordnung erlassen werden. Ziel ist es, die Revision per 1. März 2026 in Kraft zu setzen.