Das Rot-, Reh- und Gämswild weist im Kanton Nidwalden einen gesunden Bestand auf. Daher drängen sich für das aktuelle Jahr keine wesentlichen Änderungen bei den Jagdvorschriften auf. Eine neue Regelung wird bei den Abschüssen von Gämsböcken eingeführt.
Der Regierungsrat hat die Jagdbetriebsvorschriften 2024 für den Kanton Nidwalden erlassen. Gegenüber der Vorsaison ist die Zahl erlaubter Abschüsse von Rotwild auf der Hoch-, Hege- und Regulationsjagd leicht erhöht worden. Insgesamt werden 25 Hirsche (Vorjahr: 21) sowie 61 Stück Kahlwild (Vorjahr: 57), also weibliches Rotwild und Kälber, zum Abschuss freigegeben. «Die Abschusszahlen werden so festgelegt, dass die Bestandesgrössen im mehrjährigen Durchschnitt konstant bleiben», erklärt Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi. Die Rehjagd hat sich bewährt und bleibt unverändert. Jagdberechtigte ohne Hochjagdpatent dürfen ein erwachsenes Reh und ein Kitz erlegen, mit Hochjagdpatent werden eine Rehgeiss oder zwei Kitze zugestanden.
Nachdem die Population beim Gämswildbestand in der Vergangenheit meist rückläufig gewesen war, ist nun ein leichter Anstieg festzustellen. «Um diesen Trend zu stützen, wird weiterhin an einer Limitierung der zum Abschuss freigegebenen Gämsen festgehalten», so Karin Kayser-Frutschi. Heuer sind es 67 Tiere (Vorjahr: 57), davon entfallen 23 Stück auf Gämsböcke, 20 auf Geissen und 24 auf Jährlinge. Erneut kann pro Person nur eine Gämse geschossen werden. Dabei werden die 23 Gämsböcke neu per Los an interessierte Jagdberechtigte vergeben – dies auf Antrag des Patentjägervereins Nidwalden. «Dadurch kann der Stress unter den Jägerinnen und Jägern reduziert werden, der oftmals zu Beginn der Gämsjagd herrscht, wenn viele gleichzeitig den Abschuss eines Gämsbockes anstreben», erklärt Karin Kayser-Frutschi. Die Hochjagd dauert vom 2. bis 21. September 2024. Die Niederjagd findet vom 15. Oktober bis 30. November statt (ausgenommen Reh: nur bis 4. November).