Den Stimmberechtigten werden zwei kantonale Vorlagen unterbreitet

[u24_gallery]

Am Sonntag, 14. Juni 2026, stimmt die Nidwaldner Bevölkerung über zwei kantonale Vorlagen ab. Einerseits geht es um den Kredit für eine Dreifachsporthalle am Kollegi Stans, andererseits um die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes und einen Gegenvorschlag dazu. Auch auf eidgenössischer Ebene wird über zwei Vorlagen abgestimmt.

Der Regierungsrat hat entschieden, den Nidwaldner Stimmberechtigten am Sonntag, 14. Juni 2026, zwei Vorlagen zur Abstimmung zu unterbreiten. So kann das Stimmvolk über den Objektkredit in der Höhe von 26 Mio. Franken für den Bau einer Dreifachsporthalle an der kantonalen Mittelschule in Stans entscheiden. Die bestehenden Sporthallen sind baulich und energetisch stark sanierungsbedürftig und genügen den heutigen Anforderungen an den Sportunterricht nicht mehr. Mit dem Neubau, der auf einem Projekt der Roman Hutter Architektur GmbH und der Fahrni Landschaftsarchitekten GmbH aus Luzern basiert, soll eine moderne, vielseitig nutzbare Sportinfrastruktur geschaffen werden, die langfristig den schulischen und vereinsmässigen Bedarf abdeckt und zudem Platz für Theorie- und Fitnessräume bietet. Die Halle ist das einzige kantonseigene Sportgebäude und in dieser Hinsicht ein zentrales Element der hiesigen Bildungsinfrastruktur:

Zur Abstimmung gelangt zudem die Teilrevision des Steuergesetzes zusammen mit einem Gegenvorschlag. Die Teilrevision sieht vor, steuerliche Entlastungen für Familien, den Mittelstand sowie Fach- und Führungskräfte zu ermöglichen. Dazu gehören Erhöhungen von Abzügen für Kinder und Fremdbetreuungskosten sowie eine generelle Senkung der Einkommenssteuern. Gegen die vom Landrat beschlossene Revision wurde von den Grünen Nidwalden das konstruktive Referendum ergriffen. Sie beanstanden, dass hohe Einkommen weiter steuerlich entlastet werden, was zu einem Anstieg der Nachfrage nach Boden und Immobilien und deren Preisen führen werde. Die Partei reichte rund 300 Unterschriften für einen Gegenvorschlag ein, über den nun ebenfalls abgestimmt wird. Falls sowohl die Teilrevision als auch der Gegenvorschlag angenommen werden, entscheidet die Stichfrage über den Ausgang der Abstimmung.

Gleichzeitig mit den beiden kantonalen Vorlagen gelangen am 14. Juni 2026 auf eidgenössischer Ebene die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» sowie eine Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz) zur Abstimmung.

Artikel Teilen

Facebook
Twitter
Linkedin
WhatsApp

Ähnliche Beiträge