Der Landrat hat im Frühjahr die Revision des Ordnungsbussengesetzes beschlossen. Gestützt darauf hat der Regierungsrat die dazugehörende Verordnung angepasst. Diese umfasst auch den Bussenkatalog, der nun klarer geregelt ist. Vereinfacht werden die Bussenverfahren, indem digitale Prozesse eingeführt werden. Die neuen Rechtsgrundlagen treten am 1. Juli 2025 in Kraft.
Die neue Verordnung ist zentraler Bestandteil der Gesamtrevision des kantonalen Ordnungsbussenrechts. Mit ihr werden Abläufe digitalisiert, Sanktionen von Übertretungen nachvollziehbarer und Zuständigkeiten für den Vollzug klarer geregelt. «Dies vereinfacht die Rechtsanwendung und ermöglicht eine effiziente Ahndung geringfügiger Verstösse», hält Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi fest. Im Anschluss an die Gesetzesberatung im Landrat wurden an der Verordnung letzte Anpassungen vorgenommen, um Widersprüche zu Bundesrecht zu vermeiden. So wurden Bestimmungen zur Abgabe von Alkohol und Tabak an Jugendliche aus dem Anhang der Verordnung gestrichen, da diese durch Bundesrecht abschliessend geregelt sind.
Der neue Bussenkatalog als Bestandteil der Verordnung umfasst verschiedene Bereiche des kantonalen Rechts, darunter das Straf-, Gesundheits-, Hunde-, Jagd-, Gastgewerbe-, Gewässerschutz- und Fischereirecht. Dadurch kann eine einheitliche und verhältnismässige Sanktion geringfügiger Übertretungen sichergestellt werden. Die Höhe der Bussen liegt bei maximal 300 Franken. Exemplarisch aufgelistet einige Tatbestände, die unter das Ordnungsbussenrecht fallen:
– Ruhestörung: 100 Franken
– Nichtbeseitigung von Hundekot: 100 Franken
– Verunreinigung öffentlicher Anlagen: 200 Franken
– Fischfang ohne Berechtigung: 50 bis 250 Franken (je nach Tatbestand)
– Grobe Belästigung Dritter (z. B. durch anstössiges Verhalten): 200 Franken
In der Verordnung wird auch klar festgehalten, welche kantonalen Organe nebst der Polizei berechtigt sind, geltendes Recht durchzusetzen und Ordnungsbussen auszustellen. Dies sind unter anderem Mitarbeitende der Hundekontrolle, der Umweltbehörde und der Fischereiaufsicht.
Digitale Verfahren steigern die Effizienz
Neu sind die vollständig digitalen Prozesse im Bussenverfahren. Wer eine Ordnungsbusse erhält, kann diese mittels QR-Codes auf einer Onlineplattform der Kantonspolizei einsehen, elektronisch bezahlen oder Angaben zur tatsächlich verantwortlichen Person hinterlassen. Dies ermöglicht benutzerfreundliche und gleichzeitig ressourcenschonende Abläufe. Alternativ bleibt die Zahlung per Einzahlungsschein weiterhin möglich.