Bundesbeschlüsse über die Einführung des internationalen automatischen lnformationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026. Stellungnahme

Wir beziehen uns auf das Schreiben des EFD vom 14. August 2024, worin die Kantone um eine Stellungnahme zum automatischen lnformationsaustausch über Kryptowerte, der mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026 eingeführt werden soll, ersucht werden. Wir bedanken uns für die Gelegenheit dazu und lassen uns gerne wie folgt vernehmen. Der Aufbau eines angemessenen Netzes an Partnerstaaten für den AIA über Kryptowerte ist ein notwendiger Schritt zur Umsetzung des neuen Melderahmens für den internationalen automatischen lnformationsaustausch über Kryptowerte (MRK) und die zugehörige multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen lnformationsaustausch nach dem Melderahmen für Kryptowerte (AlA-Vereinbarung Kryptowerte)durch die Schweiz. Damit werden Lücken im Steuertransparenzdispositiv geschlossen und eine Gleichbehandlung mit dem traditionellen Finanzsektor sichergestellt. Mit dem Aufbau eines angemessenen Partnerstaatennetzes kommt die Schweizihrer internationalen Verpflichtung im Bereich der Steuertransparenz nach, was entscheidend zum Erhalt der Glaubwürdigkeit und der Reputation des Schweizer Finanzplatzes beiträgt und für die schweizerischen Anbieter von Kryptodienstleistungen weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft. Wir begrüssen auch, dass der Prüfmechanismus für den AIA über Finanzkonten auf den AIA über Kryptowerte erweitert wird. Damit wird sichergestellt, dass die Partnerstaaten die Vorgaben der OECD an die Vertraulichkeit und Datensicherheit tatsächlich einhalten, bevor ihnen die Schweiz steuerrelevante lnformationen übermittelt. Zudem wird die Handhabung des Prüfmechanismus zur Entlastung aller involvierten Akteure vereinfacht und effizienter ausgestaltet.

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