Anpassungen im Entschädigungsgesetz werden begrüsst

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Die geltenden Entschädigungen für Behördenmitglieder decken die heutigen Aufwände nur noch teilweise ab. Mit einer Teilrevision des Entschädigungsgesetzes sollen mitunter veränderte Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden. Die Vorlage ist in der Vernehmlassung auf überwiegend positives Echo gestossen und nun vom Regierungsrat an den Landrat verabschiedet worden.

Das kantonale Entschädigungsgesetz regelt Sitzungsgelder, Spesen und weitere Entschädigungen von Mitgliedern des Landrats sowie weiterer kantonaler Behörden. Das Landratsbüro hatte vor zwei Jahren Anpassungsbedarf ausgemacht. Das Kantonsparlament unterstützte das Anliegen, worauf der Regierungsrat eine Vorlage für eine Gesetzesrevision erarbeitete und in die Vernehmlassung gab. Diese ist inzwischen abgeschlossen und ausgewertet.

Es hat sich gezeigt, dass der Entwurf grossmehrheitlich positiv bewertet wird und insgesamt nur zu wenigen Anmerkungen Anlass gibt. «Die breite Unterstützung in der Vernehmlassung haben wir mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Sie unterstreicht die Ausgewogenheit der Vorlage, die insbesondere der Teuerung und den veränderten Arbeitsbedingungen Rechnung trägt», so Finanzdirektorin Michèle Blöchliger.

Vorgesehen sind unter anderem moderate Anpassungen bei den Sitzungsgeldern der landrätlichen Kommissionen, leicht höhere Beiträge an die Fraktionen sowie eine Anhebung der pauschalen Spesenentschädigung für Landratsmitglieder. Teilweise überarbeitet werden auch die Entschädigungen von Mitgliedern der Gerichte und weiterer kantonaler Behörden und Kommissionen sowie von Arbeitsgruppen, die durch den Regierungsrat eingesetzt wurden. Unverändert bleiben hingegen die pauschale Entschädigung für Landratssitzungen. Die Entschädigungen des Regierungsrates sind nicht Bestandteil der Vorlage.

Die Teilrevision ist nun aufgrund der überwiegend positiven Rückmeldungen aus der Vernehmlassung ohne Anpassungen vom Regierungsrat zuhanden des Landrats verabschiedet worden. Die Beratung der Vorlage soll im zweiten Quartal stattfinden. Ziel ist es, das geänderte Entschädigungsgesetz per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.

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