Agglomerationsprogramm als zweckmässiges Planungsinstrument

In einem Vorstoss werden Fragen zur Wirtschaftlichkeit des Agglomerationsprogramms gestellt. Der Regierungsrat bestätigt, dass dafür Planungskosten entstehen, betont aber gleichzeitig, dass ein Grossteil davon für die langfristige Abstimmung von Siedlung und Verkehr ohnehin anfallen würde. Eine Mitwirkung am Agglomerationsprogramm ist zudem unabdingbar, soll sich der Bund finanziell an wichtigen Verkehrsinfrastrukturprojekten in Nidwalden beteiligen.

Im September 2023 haben Landrat Andreas Suter, Wolfenschiessen, und Mitunterzeichnende eine Interpellation mit Fragen zur Wirtschaftlichkeit des Agglomerationsprogramms eingereicht. Das Agglomerationsprogramm (AP) ist ein langfristiges Planungsinstrument. Es umfasst priorisierte Massnahmen zur Lenkung der Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrsentwicklung. Bezogen auf Nidwalden, werden mit dem Planungsinstrument kantonale und kommunale Massnahmen koordiniert und im Sinne eines Gesamtkonzepts inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Aufgrund der geografischen Lage und Verkehrsanbindung ist auch die Gemeinde Engelberg beteiligt.

Das Agglomerationsprogramm wird periodisch aktualisiert und optimiert. Haben darin enthaltene Verkehrsinfrastrukturmassnahmen eine direkte Wirkung, stellt der Bund eine finanzielle Beteiligung in Aussicht. Nachdem Nidwalden am Agglomerationsprogramm der 3. und 4. Generation nicht teilgenommen hat, nutzt der Kanton das nun laufende AP der 5. Generation als Wiedereinstieg. «Dadurch kann ein solides Fundament für künftige Generationen geschaffen werden, indem wir uns die Teilnahme an weiteren Agglomerationsprogrammen sichern», erklärt Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer. Die Erarbeitung der Massnahmen erfolgt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und ist zurzeit in vollem Gang. Dabei werden auch die Kosten für die Massnahmen ermittelt. Das AP der 5. Generation ist bis zum 31. März 2025 beim Bund einzureichen. Dabei ist zu beachten, dass der jeweilige Planungsstand möglichst weit fortgeschritten und politisch breit abgestützt ist. Ein Beispiel dafür bildet die Umfahrung im Westen von Stans. Diese soll als Massnahme ins AP aufgenommen werden, damit die Chance für eine Mitfinanzierung durch den Bund nicht vertan wird. Dies, nachdem im Rahmen eines Runden Tisches geklärt worden ist, dass im Grundsatz eine Umfahrungsstrasse mit flankierenden Massnahmen sowohl von den Gemeinden Stans und Ennetmoos als auch von allen Fraktionen begrüsst wird (→Medienmitteilung vom 22. Februar 2024).

Anforderungen an ganzheitliche Planung sind gestiegen
Auf die Frage des Vorstössers, mit welchem Aufwand der Kanton für die Erarbeitung des Agglomerationsprogramms der 5. Generation rechnet, hält der Regierungsrat fest, dass für Planungsarbeiten ein Kostendach von 266’000 Franken festgelegt worden ist. Hinzu kommt ein Aufwand von jährlich rund 800 Arbeitsstunden für die Projektleitung, die verwaltungsintern wahrgenommen wird. Therese Rotzer-Mathyer gibt aber zu verstehen, dass es sich bei «den meisten Massnahmen des Agglomerationsprogramms um Projekte handelt, die von der Baudirektion oder den Gemeinden ohnehin bearbeitet worden wären.» Zu beachten ist, dass die Anforderungen an eine gemeindeübergreifende Gesamtplanung durch das Bevölkerungswachstum in der jüngsten Vergangenheit gestiegen sind. «Vor diesem Hintergrund wird die Abstimmung von Siedlung und Verkehr im neuen Raumplanungsgesetz vom Bund explizit gefordert und ist diese Aufgabe entsprechend im kantonalen Richtplan verankert», sagt die Baudirektorin weiter und ergänzt abschliessend: «Eine Entwicklung ohne diese Abstimmung ist heute nicht mehr möglich und denkbar.»

Artikel Teilen

Facebook
Twitter
Linkedin
WhatsApp

Ähnliche Beiträge