Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Vereinbarung «justitia.swiss» zwischen Bund und Kantonen zu genehmigen. Dadurch kann Nidwalden bei der Einführung einer schweizweiten Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz mitwirken.
Mit der neuen Plattform können Gerichte, Behörden, Anwältinnen und Anwälte sowie Verfahrensparteien künftig Dokumente sicher und verbindlich digital austauschen. Ziel ist es, Abläufe zu vereinfachen, Verfahren zu beschleunigen und den bisherigen Papierverkehr zu ersetzen. Parallel wird die Nachvollziehbarkeit verbessert, da Eingaben und Zustellungen elektronisch dokumentiert werden.
Die Plattform ist Teil des nationalen Digitalisierungsprogramms «Justitia 4.0». Dieses wird gemeinsam von Bund und Kantonen getragen und hat zum Ziel, die Justiz schweizweit schrittweise zu modernisieren. Kernstücke sind neben der elektronischen Kommunikation auch die digitale Aktenführung sowie ein einheitlicher Zugang für alle Verfahrensbeteiligten. Damit sollen Medienbrüche reduziert, Prozesse effizienter gestaltet und die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden verbessert werden.
Für Aufbau und Betrieb der Plattform ist eine gemeinsame Organisation von Bund und Kantonen vorgesehen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die entsprechende Vereinbarung «justitia.swiss» zu genehmigen, damit sich Nidwalden am Aufbau der Plattform beteiligen kann.







