Mehr Familien sollen von ergänzender Kinderbetreuung profitieren

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Der Regierungsrat schickt ein zukunftsgerichtetes Kinderbetreuungsgesetz in die externe Vernehmlassung. Ziel ist es, Familien besser zu unterstützen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken und die Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung nachhaltig zu sichern.

Der Kanton Nidwalden richtet die familienergänzende Kinderbetreuung neu aus und passt diese den heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen an. Mit der Gesetzesrevision wird die Grundlage für ein gerechteres und wirkungsvolleres Finanzierungssystem geschaffen. Der Regierungsrat hat die Totalrevision des seit 2013 geltenden Gesetzes, welches die familienergänzende Betreuung im Vorschulbereich regelt, zuhanden der externen Vernehmlassung verabschiedet.

Ziel der Vorlage ist, dass Familien qualitativ gute Betreuungsangebote nutzen können, unabhängig von ihrem Einkommen. Deshalb setzt das neu vorgesehene Modell bei der finanziellen Entlastung von Eltern an. Künftig sollen Familien aus der Mittelschicht ebenso Beiträge an die Kinderbetreuung erhalten. Die Berechnung erfolgt neu linear und die Unterstützung nimmt mit steigendem Einkommen ab, anstatt wie bisher abrupt wegzufallen. Grundlage für die Beitragshöhe bilden weiterhin das steuerbare Einkommen und das Vermögen. «Die Schwellenwerte werden jedoch so angepasst, dass mehr Familien profitieren», erklärt Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann.

Bei Kita-Tarifen wird Betreuungsaufwand besser berücksichtigt

Ein weiteres zentrales Element der Vorlage ist die Stärkung der Betreuungsqualität. Dafür werden kantonal festgelegte Normtarife pro Betreuungstag festgelegt, die nach Altersgruppen und besonderen Betreuungsbedürfnissen differenziert sind. Kindertagesstätten (Kitas) und Tagesfamilien erhalten dadurch mehr Mittel für die Betreuung von Säuglingen sowie von Kindern mit besonderen Bedürfnissen oder Beeinträchtigungen. Dies ermöglicht einen höheren Betreuungsschlüssel und die Weiterentwicklung spezialisierter Förderangebote wie «KITAplus». Auch die Vermittlungsstelle für Tagesfamilien wird besser unterstützt.

Eltern mit mehreren gleichzeitig betreuten Kindern profitieren neu von einem Geschwisterbonus. Zusätzlich wird der Selbstbehalt gesenkt. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, auch bei wachsender Familie im Erwerbsleben zu bleiben. «Das Gesetz berücksichtigt bewusst die Vielfalt der Familienmodelle», sagt Peter Truttmann dazu. «Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und auf einen Erwerb verzichten, werden ebenso berücksichtigt wie Eltern, die auf externe Betreuung angewiesen sind, um Familie und Beruf zu vereinbaren.»

Elternbeiträge werden in Zukunft direkt ausbezahlt

Die bewährte Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden bleibt bestehen. Der Kanton leistet weiterhin Beiträge an die Betreuungseinrichtungen zur Sicherung der Qualität. Die Gemeinden zahlen einkommensabhängige Beiträge an die Eltern. Diese Beiträge werden neu aus Gründen des Datenschutzes direkt an die Eltern ausbezahlt und nicht mehr an die Kitas.

Die Gesetzesrevision führt zu Mehrkosten. Der Kanton rechnet mit einem Mehraufwand von rund 500’000 Franken. Für die Gemeinden werden zusätzliche Kosten von gesamthaft rund 1.6 Millionen Franken erwartet. Gleichzeitig zeigen Studien, dass eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf langfristig zu höherer Erwerbstätigkeit und damit zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Nidwalden sowie zusätzlichem Steuersubstrat führt.

Die externe Vernehmlassung dauert bis Ende April 2026. Der Regierungsrat plant, die Vorlage im dritten Quartal 2026 dem Parlament zu unterbreiten. Das Inkrafttreten ist gemäss aktuellem Terminplan auf den 1. August 2027 vorgesehen.

Der Kanton knüpft mit der Revision an eine lange Entwicklung an: 1999 wurde die erste Leistungsvereinbarung für eine Kindertagesstätte abgeschlossen. Mit dem ersten Kinderbetreuungsgesetz von 2013 wurde ein System geschaffen, das sich seither stark entwickelt hat. Die Zahl der betreuten Kinder ist um 465 Prozent gestiegen. Heute stehen 14 Kitas sowie eine Vermittlungsstelle für Tagesfamilien zur Verfügung. «Die neue Vorlage trägt dieser Entwicklung Rechnung, führt das System in die Zukunft und ist sowohl gesellschaftlich als auch wirtschaftlich ein Gewinn», zeigt sich Peter Truttmann überzeugt.

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