Volksinitiative zu Verwaltungsratsmandaten wird abgelehnt

[u24_gallery]

Die Volksinitiative «Ja zur Unabhängigkeit – Verwaltungsratsmandate regeln» ist heute vom Stimmvolk verworfen worden. Der Regierungsrat zeigt sich erfreut darüber. Das Ergebnis unterstreicht das Vertrauen in bestehende Regelungen, wonach Interessenkonflikten bei Verwaltungsratsmandaten bereits heute wirksam begegnet wird. Landammann Othmar Filliger betont, dass auch künftig grosser Wert auf die Vereinbarkeit solcher Mandate mit dem Regierungsamt gelegt wird.

Die Nidwaldner Stimmberechtigten haben heute die kantonale Volksinitiative «Ja zur Unabhängigkeit – Verwaltungsratsmandate regeln» verworfen. Die Ablehnung fiel mit 10’035 Nein zu 5’046 Ja deutlich aus. Die Stimmbeteiligung lag bei 49.22 Prozent. Das Volksbegehren hatte verlangt, dass Verwaltungsratsmandate von Mitgliedern des Regierungsrates in Zukunft nur noch ausgeübt werden dürfen, wenn diese im Interesse des Kantons sind und von der Aufsichtskommission des Landrats bewilligt werden.

Nach dem heutigen Abstimmungssonntag bleiben die bisherigen Regelungen zu Nebentätigkeiten von Regierungsratsmitgliedern unverändert. Landammann und Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger zeigt sich zufrieden mit dem Ausgang der Abstimmung: «Das Stimmvolk hat erkannt, dass Interessenkonflikte bereits heute wirksam verhindert werden und gleichzeitig private Verwaltungsratsmandate erlaubt sein sollen, da das Regierungsamt mit einem 80-Prozent-Pensum ausgestaltet ist. Eine Bewilligungspflicht hätte zusätzlichen Aufwand verursacht, ohne einen echten Mehrwert zu schaffen.»

Das geltende Gesetz verpflichtet Regierungsmitglieder, ihre Interessenbindungen offenzulegen und bei möglichen Interessenkonflikten private Mandate abzugeben oder in den Ausstand zu treten. In den Bestimmungen ist klar festgehalten, wann eine Nebentätigkeit mit dem Amt unvereinbar ist. «Das Resultat unterstreicht das Vertrauen der Bevölkerung in die heutige Regelung. Der Regierungsrat versichert, dass auch künftig sorgfältig darauf geachtet wird, dass entsprechende Mandate mit dem Regierungsamt vereinbar sind und bei potenziellen Interessenkonflikten gehandelt wird», betont Othmar Filliger.

Klares Nein zu den beiden eidgenössischen Volksinitiativen

Heute wird auch über zwei eidgenössische Vorlagen abgestimmt. Die Nidwaldner Stimmberechtigten haben dabei die sogenannte Erbschaftssteuer-Initiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» mit 89.27 Prozent Nein-Stimmen ebenso abgelehnt wie die Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» mit einem Nein-Anteil von 87.08 Prozent.

Artikel Teilen

Facebook
Twitter
Linkedin
WhatsApp

Ähnliche Beiträge