Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes an den Landrat verabschiedet, nachdem diese in der Vernehmlassung weitgehend positiv aufgenommen worden ist. Mit der Vorlage wird der Zugang zur Sterbehilfe gesetzlich verankert. Mit weiteren Anpassungen soll die Qualität der Gesundheitsversorgung als Ganzes gestärkt werden.
Zahlreiche Organisationen, Parteien und Gemeinden haben sich in der Vernehmlassung zur Teilrevision der kantonalen Gesundheitsgesetzgebung geäussert. Eine Mehrheit begrüsst dabei die geplante Regelung zur assistierten Sterbehilfe in Pflegeheimen, die auf einen Vorstoss im Landrat zurückgeht. «Dies zeigt, dass die Bevölkerung Wert auf Selbstbestimmung und klare Regeln legt», sagt Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann. Vereinzelt wurde gewünscht, die assistierte Sterbehilfe auf weitere Institutionen wie Spitäler oder soziale Einrichtungen auszudehnen. Darauf wird verzichtet, da bei Spitälern die Heilung an erster Stelle steht und soziale Einrichtungen nicht zum Bereich von Gesundheitseinrichtungen gehören.
Die Gesetzesrevision sah auch eine Bestimmung zur finanziellen Absicherung von Pflegeheimen vor. In Fällen, in denen nach einem Todesfall offene Pensions- und Betreuungskosten bestehen und das Erbe ausgeschlagen wird, sollten die Heime eine beschränkte Kostengutsprache bei der Gemeinde geltend machen können, in der die pflegebedürftige Person vor dem Eintritt wohnhaft war. Dazu gingen in der Vernehmlassung kritische Rückmeldungen ein, weshalb der Regierungsrat vorerst auf eine gesetzliche Grundlage verzichtet, um die Thematik vertieft abzuklären und sie in ein nachfolgendes Gesetzgebungsprojekt einzubinden. «Dabei sollen die relevanten Akteure, insbesondere Gemeinden und Pflegeheime, in den Prozess einbezogen werden», versichert Peter Truttmann. Für die jetzige Vorlage reicht die Zeit nicht mehr, da diese an die Umsetzungsfrist des eingangs erwähnten Vorstosses zur assistierten Sterbehilfe geknüpft ist.
Berufsausübungsbewilligungen erlöschen bei Nichttätigkeit
Die Teilrevision bringt bei der Bewilligung von Gesundheitsberufen wichtige Verbesserungen. Sie sieht bei der Bewilligungspflicht Anpassungen an nationale Vorgaben und interkantonale Vereinbarungen vor, so entstehen einheitliche Regelungen, die Doppelspurigkeiten vermeiden. Anstelle der Veröffentlichung von Bewilligungen im Amtsblatt wird neu auf die nationalen Register verwiesen. Berufsausübungsbewilligungen erlöschen mit der neuen Gesetzgebung, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung aufgenommen oder während zwei Jahren nicht ausgeübt wird. Ärztinnen und Ärzte, die Assistenzärztinnen und -ärzte anstellen, müssen sich zudem an den anerkannten Richtlinien des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiterbildung und Fortbildung (SIWF) orientieren. «Mit diesen Änderungen wird die Qualität der Gesundheitsversorgung gestärkt, die Gesetzgebung vereinfacht und die Transparenz erhöht», so Peter Truttmann. Die Anpassungen stiessen in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung.
Der Regierungsrat hat die Vorlage nun zur parlamentarischen Beratung an den Landrat verabschiedet. Ziel ist es, dass die Änderungen im Gesundheitsgesetz und in der Gesundheitsverordnung im ersten Quartal 2026 in Kraft treten.







