Unterstützung der Vorlage zu Interessenbindungen der Justiz

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Die Gesetzesrevision zur Offenlegung von Interessenbindungen von Richterinnen und Richtern sowie Mitgliedern der Staatsanwaltschaft und Schlichtungsbehörden ist in der Vernehmlassung positiv aufgenommen worden. Der Regierungsrat hat die Vorlage nun an den Landrat verabschiedet.

Eine rechtliche Grundlage, die eine Offenlegung der Interessenbindungen von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Mitgliedern der Schlichtungsbehörden vorschreibt, fehlt bisher im Kanton Nidwalden. Mit der Teilrevision des Gerichtsgesetzes wird dies geändert. So sollen in Zukunft berufliche Haupt- und Nebentätigkeiten sowie Funktionen in Führungs- und Aufsichtsgremien von Justizbehörden transparent gemacht werden. Ausnahme bilden ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen, die keine unmittelbaren Interessenkonflikte bergen. Falls doch solche vorhanden sind, greifen die bestehenden Ausstandsbestimmungen.

In der Vernehmlassung zur Teilrevision sind die Stellungnahmen positiv ausgefallen, sodass sich keine Änderungen aufdrängen. Der Regierungsrat hat die Vorlage nun an den Landrat verabschiedet. Die Beratung dazu ist für den Herbst vorgesehen. Die neue Gesetzgebung soll auf Ende 2025 in Kraft treten.

Die Offenlegung wird in elektronischer Form erfolgen. Auf der Website des Kantons können sich Bürgerinnen und Bürger über die Interessenbindungen informieren, so wie dies bereits heute bei Mitgliedern des Regierungsrates und des Landrates der Fall ist. «Dieser Schritt ist sehr wichtig und stärkt das Vertrauen der Unabhängigkeit in die Justiz», hält Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi fest. Das Register wird jeweils zu Jahresbeginn aktualisiert.

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