Korporationsaufsichtsgesetz geht erneut in die Vernehmlassung

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Der Regierungsrat hat das Korporationsaufsichtsgesetz überarbeitet und nochmals in die Vernehmlassung geschickt. Die Änderungen an der Vorlage gehen auf ein Rechtsgutachten zurück.

Der Regierungsrat hat das Korporationsaufsichtsgesetz überarbeitet, nachdem dieses in einer ersten Vernehmlassung grossmehrheitlich positiv aufgenommen, vereinzelt jedoch als unzulässig taxiert wurde. Die Kritik wurde damit begründet, es sei verfassungswidrig, Gesetzgebungskompetenzen an Korporationen zu delegieren. Ursprünglich war vorgesehen, dass Korporationen ein kantonales Korporationsgesetz erlassen, um geänderte Bestimmungen im Schweizerischen Zivilgesetzbuch umzusetzen. Ein Rechtsgutachten schaffte in der Folge Klarheit und bewog den Regierungsrat in Absprache mit den Korporationen, auf das Korporationsgesetz zu verzichten. Alternativ sollen weiterführende Regelungen in den jeweiligen Korporationsordnungen verankert werden (Medienmitteilung vom 25. Mai 2025). Da diese aufgrund des Korporationsaufsichtsgesetzes durch den Regierungsrat zu genehmigen sind, kann auf diese Weise sichergestellt werden, dass Bundesrecht und Kantonsverfassung eingehalten werden.

Die Vorgaben im Aufsichtsgesetz beziehen sich auf Rechtsgleichheit, Gewaltentrennung sowie Gewährleistung der politischen Rechte der Korporationsbürgerinnen und -bürger. Darüber hinaus werden Anforderungen zur Sicherung des Korporationsvermögens und zum rechtskonformen Erwerb und Verlust des Korporationsbürgerrechts konkretisiert. Letzteres wird weiterhin primär in den Korporationsordnungen geregelt.

Der Regierungsrat hat zum überarbeiteten Entwurf des Aufsichtsgesetzes wiederum eine Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis Ende Oktober. Anschliessend wird die Vorlage bereinigt. Die Beratung im Landrat ist für das 2. Quartal 2026 vorgesehen.

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