Vorlage für elektronischen Rechtsverkehr stösst auf Zustimmung

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Mit der Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes wird eine gesetzliche Grundlage für elektronische Rechtsverfahren und digitale Verwaltungsdienste geschaffen. Die Vorlage des Regierungsrates ist in der Vernehmlassung auf positive Resonanz gestossen. Als Nächstes befasst sich der Landrat mit dem Thema.

Im Zuge der Digitalisierung wird der Kanton Nidwalden im kommenden Jahr ein eGov- Portal in Betrieb nehmen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit Obwalden und sämtlichen Gemeinden beider Kantone. Der Begriff eGov steht für elektronische Verwaltung. Dadurch wird der Bevölkerung sowie Unternehmen ermöglicht, eine Vielzahl von Geschäften online abzuwickeln. Das Portal soll schrittweise ausgebaut und weiterentwickelt werden. Dieser Aufbau bringt innerhalb der Verwaltung einen erheblichen personellen und organisatorischen Aufwand mit sich.

Für die rechtskonforme Nutzung digitaler Vorgänge sind gesetzliche Regelungen zu treffen. Daher wird das kantonale Verwaltungsrechtspflegegesetz einer Teilrevision unterzogen. So wird die Basis für den elektronischen Rechtsverkehr im Verwaltungs-und Verwaltungsjustizverfahren geschaffen. Der Gesetzesentwurf ist in der externen Vernehmlassung bei Gemeinden, Parteien, Organisationen und weiteren Teilnehmenden sehr positiv aufgenommen worden. «Grundsätzliche Änderungen an der Vorlage sind nicht erforderlich», hält Landschreiber Armin Eberli fest.

Mit Einführung der E-ID gekoppelt
Es ist vorgesehen, dass sich Nutzerinnen und Nutzer mittels der elektronischen ID (E-ID) des Bundes auf dem eGov-Portal des Kantons einloggen können. So wird gewährleistet, dass mit der gleichen Authentifikation digitale Dienste von Kanton und Gemeinden medienbruchfrei bezogen werden können. «Dies vereinfacht die Handhabung für Bürgerinnen und Bürger», so Armin Eberli.

Der Regierungsrat betont, dass nach der Einführung des eGov-Portals in einer ersten Phase nur Behörden und berufsmässige Parteivertretungen, zum Beispiel Anwältinnen und Anwälte, Eingaben ausschliesslich elektronisch vorzunehmen haben. «Alle anderen Personen haben weiterhin die Wahl, ob sie ein Verwaltungsgeschäft online oder auf dem Papierweg abwickeln wollen. Die Umstellung auf digitale Verfahren soll für die Bevölkerung mit Augenmass und in vernünftigem Tempo geschehen», erklärt Armin Eberli. Sollte der Regierungsrat weitere Berufsgruppen zum elektronischen Rechtsverkehr verpflichten, findet vorgängig eine Anhörung der Verbände statt.

Im Weiteren wird im Verwaltungsrechtspflegegesetz eine neue Bestimmung verankert, wonach der Regierungsrat auf Verordnungsstufe für Verfahren mit einer öffentlichen Auflage Regelungen erlassen kann, dass die massgebenden Unterlagen auf einer Online-Plattform publiziert werden.

Für den Betrieb des Portals wird ein Support aufgebaut
Mit der Einführung des E-Gov-Portals wird auch eine Supportstelle für den Betrieb installiert. Über diese werden Nutzerinnen und Nutzer im Bedarfsfall Unterstützung erhalten.

Der Regierungsrat hat die Gesetzesvorlage zuhanden des Landrates verabschiedet. Dieser wird sich voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 damit befassen. Die Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs und somit das Inkrafttreten der Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes sind abhängig von der Einführung der E-ID des Bundes. Der Zeitpunkt ist derzeit offen, da kürzlich das Referendum zustande gekommen ist und eine eidgenössische Volksabstimmung notwendig wird.

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