Nidwalden reicht beim Bund das neue Agglomerationsprogramm ein

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Mit dem Agglomerationsprogramm werden Massnahmen in den Bereichen Verkehr, Siedlung und Landschaft durch den Bund mitfinanziert. Dadurch können wichtige Projekte im Kanton Nidwalden für ein massvolles Wachstum und den Erhalt der Lebensqualität vorangetrieben werden. Der Regierungsrat hat das Agglomerationsprogramm der 5. Generation nun verabschiedet. Prioritäre Massnahmen sind ab 2028 vorgesehen.

Ein Agglomerationsprogramm – kurz AP – dient dazu, Siedlung, Verkehr und Landschaft einer Region wirkungsvoll aufeinander abzustimmen. Massnahmen in diesen Bereichen können durch Bundesmittel mitfinanziert werden. Der Kanton Nidwalden hat das Agglomerationsprogramm der 5. Generation gemeinsam mit den Gemeinden, Fachstellen und politischen Gremien erarbeitet. Nach einer breiten öffentlichen Mitwirkung, die von Anfang Dezember 2024 bis Anfang Februar 2025 dauerte, ist es nun finalisiert und vom Regierungsrat verabschiedet worden.

Die zahlreichen Rückmeldungen von Parteien, Verbänden und Privatpersonen sind in einem Mitwirkungsbericht erfasst und in der politischen Steuerungsgruppe mit Vertretenden der Regierung und aller Gemeinden diskutiert worden. Auf Basis der Rückmeldungen wird auf die Massnahme «Umlegung Dorfbach in Stans» verzichtet und werden die Daten zu Sharing-Angeboten wie Mobility und Nextbike aktualisiert und nicht zu Ende geplante kommunale Velorouten im Bereich des Flugplatzes Buochs gestrichen.

Nachhaltig wachsen und Lebensqualität erhalten

Das Agglomerationsprogramm umfasst eine Vielzahl von Projekten, die zu einer positiven Entwicklung von Nidwalden beitragen. Ziel ist es, das künftige Wachstum beim Verkehr und der Siedlungsentwicklung verträglich und nachhaltig zu gestalten. «Nidwalden soll massvoll wachsen können und gleichzeitig wollen wir die Lebensqualität in unserem Kanton erhalten», erklärt Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer. Die Massnahmen wurden zeitlich in sogenannte A-, B- und C-Massnahmen priorisiert. Dabei weisen A-Massnahmen einen fortgeschrittenen

Planungsstand auf, weshalb mit einer Realisierung zwischen 2028 und 2032 gerechnet wird. Bei B- und C-Massnahmen sind die Planungen auf einem tieferen Stand. Diese können gemäss Bundesvorgaben erst ab 2032 umgesetzt werden.

Massnahmen im Bereich Verkehr

Beim Verkehr werden dem Bund insgesamt 14 Massnahmen vorgeschlagen. Die bedeutendste A-Massnahme ist die Sanierung der Kantonsstrasse in Beckenried ab Einmündung der Seestrasse, um die Verkehrssicherheit auf einem rund ein Kilometer langen Abschnitt dorfeinwärts zu erhöhen und den fehlenden Veloweg zu realisieren. Über den Projektkredit von 19 Mio. Franken stimmt das Volk am 18. Mai 2025 ab. Der Bund könnte sich mit 30 bis 50 Prozent beteiligen, sollte er das AP gutheissen. Ebenso wurde die siedlungsverträgliche Gestaltung der Ortsdurchfahrten in Ennetbürgen und Ennetmoos – teilweise mit Vervollständigung noch fehlender Velorouten ab St. Jakob bis zur Kantonsgrenze Obwalden – als A-Massnahme eingegeben. Bei der Umrüstung von Postautos auf elektrifizierte Busse und bei der Realisierung eines Parkleitsystems in Stans erhoffen sich der Kanton und die Gemeinde Stans ebenfalls Bundesbeiträge. Die Postauto AG beabsichtigt, ihre Flotte in den nächsten Jahren auf E-Busse umzustellen. Die Gemeinde Stans will mit dem Parkleitsystem den Suchverkehr eindämmen und dadurch das Ortszentrum verkehrlich entlasten.

Unter die B-Massnahmen fällt die Entlastungsstrasse im Westen von Stans ab der Ennetmooserstrasse in Richtung Länderpark. Ziel ist es, den Durchgangsverkehr im Dorfzentrum zu verringern und den Verkehr vermehrt direkter auf die Autobahn zu führen. Nach dem Volks-Nein zu einer Entlastungsstrasse entlang des Müller-Martini-Areals liegt derzeit eine Vorstudie mit möglichen Linienführungen über den Bitzi- und den Rotzlochkreisel vor. Diese ist das Ergebnis eines Runden Tisches mit Vertretenden der Fraktionen und der Gemeinden Stans und Ennetmoos. Die definitive Strassenführung ist noch offen, für einen Landratsentscheid sind noch weitere Abklärungen notwendig. Derzeit werden die Auswirkungen der neuen Strasse auf die Knoten beim Bitzi- und Länderparkkreisel geprüft. Es ist geplant, das Projekt mitsamt flankierenden Massnahmen als baureife A-Massnahme ins Agglomerationsprogramm 6. Generation aufzunehmen. Eine Umsetzung wäre ab 2032 möglich.

Massnahmen im Bereich Siedlung und Landschaft

Das Agglomerationsprogramm sieht auch Massnahmen zur qualitativen Gestaltung von Siedlungsbegrenzungen und die Aufwertung ökologisch wertvoller Flächen innerhalb Siedlungen vor. Ökologisch aufgewertet werden sollen auch Gewässer, wobei diese nach Möglichkeit den Charakter eines Naherholungsgebietes erhalten sollen. Der Kanton plant ausserdem ein Konzept für die Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten und Wohnen und die Gemeinde Stans hat Massnahmen zur städtebaulichen Entwicklung beim Bahnhof vorgesehen.

Nach der Verabschiedung durch den Regierungsrat kann das AP der 5. Generation nun beim Bund eingereicht werden. Bis Ende März 2025 werden die Unterlagen dem zuständigen Bundesamt für Raumentwicklung übermittelt. Die Genehmigung des Bundes wird Anfang 2027 erwartet.

Weitere Informationen zum Agglomerationsprogramm der 5. Generation sind auf der Website www.nw.ch/ap5 erhältlich.

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