Stossrichtung der Steuergesetzrevision wird weitgehend unterstützt

Mit höheren Abzügen will Nidwalden insbesondere Familien steuerlich entlasten. Aber auch der Mittelstand, Fach- und Führungskräfte und Stiftungen sollen von steuerlichen Verbesserungen profitieren. Die Vorlage für die Steuergesetzrevision 2026 ist in der Vernehmlassung äusserst positiv aufgenommen worden.

Der Kanton Nidwalden erwartet jährlich rund 5 Millionen Franken Mehreinnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung von international tätigen Grossunternehmen. Damit sowie mit Mehrerträgen aus den auslaufenden Übergangsbestimmungen des 2020 vollständig in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) will der Kanton sowohl Familien als auch den Mittelstand steuerlich entlasten. Die Basis dafür bildet eine Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes – die sogenannte Steuergesetzrevision 2026.

Der Kinderabzug für Familien wird von 6’400 auf 8’000 Franken erhöht, der maximale Abzug für Fremdbetreuungskosten von 8100 auf 25 800 Franken. Vorgesehen sind weitere Erhöhungen von Abzügen etwa für die Eigenbetreuung von Kindern sowie für ausserkantonale Ausbildungen. «Von steuerlichen Verbesserungen profitieren ebenso der Mittelstand sowie Fach- und Führungskräfte, indem der Steuertarif für mittlere Einkommen und Personen mit hoher Steuerbelastung gesenkt wird», erklärt Finanzdirektorin Michèle Blöchliger. Der Regierungsrat will zudem die Wirtschaft mit 2 Millionen Franken unterstützen, um Kinderbetreuungsangebote, Nachhaltigkeitsmassnahmen, Forschung und Entwicklung zu fördern.

Auch bekennt sich der Regierungsrat zu einer liberalen Praxis bei steuerbefreiten Stiftungen, indem er eine angemessene Entschädigung von Stiftungsrätinnen und Stiftungsräten zulässt. Zudem werden Zuwendungen an Stiftungen mit Sitz im Kanton von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Im Weiteren wird die prozentuale Kirchensteuer für Firmen im Einvernehmen mit den Landeskirchen durch einen festen Kantonsbeitrag ersetzt. Mit diesem sollen die anerkannten Leistungen der Landeskirchen für die Allgemeinheit, etwa im Bereich der Seelsorge, Kultur, Ausbildung oder Jugendarbeit, weiterhin sichergestellt und gefördert werden.

Auf Abschaffung von Steuerermässigung wird verzichtet

Die Stossrichtung der Vorlage – Entlastung der Familien und des Mittelstandes – wurde in der Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision 2026 grossmehrheitlich begrüsst. Eher kritisch aufgenommen wurde die vorgeschlagene Abschaffung der reduzierten Besteuerung auf dem übrigen beweglichen Vermögen. «Die Steuerermässigung auf derartigen Vermögenserträgen wurde bisher als Alleinstellungsmerkmal Nidwaldens hervorgehoben, das zur Standortattraktivität beiträgt und beibehalten werden soll», so Michèle Blöchliger. Aufgrund der Rückmeldungen und der unerwartet positiven Entwicklung der Steuererträge hat der Regierungsrat beschlossen, von der Abschaffung abzusehen. Zudem wurde von Seiten der Gemeinden die Forderung gestellt, dass sie angemessen an den Erträgen der OECD-Mindestbesteuerung zu beteiligen sind, da die Vorlage auch finanzielle Auswirkungen auf sie hat. Der Regierungsrat zeigt Verständnis für das Begehren der Gemeinden und will diesen 25 Prozent der eingangs erwähnten Mehreinnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung zusprechen. Dies sind 1.25 Mio. Franken, deren Aufteilung anhand der Einwohnerzahlen vorgenommen wird.

Von Vernehmlassungsteilnehmenden wurde zudem die komplette Abschaffung der Schenkungs- und der Erbschaftssteuer eingebracht. Der Regierungsrat betont, dass diese nicht Bestandteil der vorliegenden Teilrevision sind, und er daran festhalten will. Diese steuern zusammen jährlich knapp 4 Millionen Franken zum Finanzhaushalt bei.

Kurzfristige Ausfälle – langfristiges Wachstum

Die Steuergesetzrevision 2026 hat zur Folge, dass die Steuereinnahmen kurzfristig rückläufig sind. Dennoch ist der Regierungsrat zuversichtlich, dass sich die Reform langfristig positiv auswirken wird, weil diese zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beiträgt und Nidwalden generell für einen grösseren Personen- und Unternehmenskreis attraktiv macht, was dem Steuersubstrat wieder zuträglich sein wird.

Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Steuergesetzes, die auch Vereinfachungen im Steuersystem und die Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben umfasst, zuhanden der Beratung im Landrat verabschiedet. Das In kraft treten ist für 1. Januar 2026 vorgesehen.

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