Bei den Justizbehörden wird eine höhere Transparenz angestrebt

Die Interessenbindungen von Richterinnen und Richtern sowie Mitgliedern der Staatsanwaltschaft und Schlichtungsbehörden sollen in Zukunft offengelegt werden. Das Anliegen basiert auf einem Vorstoss der Justizkommission. Der Regierungsrat hat diesen Auftrag umgesetzt und legt eine Teilrevision des Gerichtsgesetzes vor. Die Vernehmlassung dazu wurde eröffnet.

Bisher gibt es in Nidwalden keine rechtliche Grundlage, die eine Offenlegung der Interessenbindungen von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Mitgliedern der Schlichtungsbehörden vorschreibt. Mit der Teilrevision des Gerichtsgesetzes soll dies geändert werden. Es ist vorgesehen, dass berufliche Haupt- und Nebentätigkeiten sowie Funktionen in Führungs- und Aufsichtsgremien transparent gemacht werden müssen. «Die Offenlegung dieser Informationen stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz. Potenzielle Interessenkonflikte werden auf diese Weise frühzeitig erkannt», hält Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi fest. Von der Offenlegung ausgenommen sind ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen, die keine unmittelbaren beruflichen Interessenkonflikte bergen.

Die Offenlegung erfolgt in elektronischer Form und wird auf der Website des Kantons öffentlich zugänglich sein. Bürgerinnen und Bürger können jederzeit Einsicht nehmen und sich über die Interessebindungen informieren, so wie dies bereits heute bei Mitgliedern des Regierungsrates und des Landrates der Fall ist. Das Register wird jeweils zu Jahresbeginn aktualisiert. Das Vorgehen orientiert sich an bewährten Praktiken anderer Kantone. Karin Kayser-Frutschi betont: «Wenn dadurch potenziellen Interessenkonflikten vorgebeugt werden kann, schwindet das Risiko, dass es wegen Ausstandsbegehren zu Verfahrensverzögerungen kommt.» Somit kann eine effizientere und reibungslosere Rechtspflege gewährleistet werden.

Die Vorlage gründet auf einer Motion der landrätlichen Justizkommission. Sie begründete den Vorstoss damit, dass vor allem bei Richterinnen und Richtern Transparenz essenziell ist, da diese in der Regel in Teil- oder Nebenämtern tätig sind und Nebenbeschäftigungen nachgehen dürfen. Der Landrat hiess die Motion an seiner Sitzung vom 9. Februar 2022 gut und beauftragte den Regierungsrat, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten.

Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Gerichtsgesetzes nun in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 28. März 2025. Im Anschluss werden die Stellungnahmen geprüft und die Vorlage gegebenenfalls angepasst, bevor die Beratung im Landrat erfolgt. Das Inkrafttreten der Gesetzesrevision ist auf den 1. Januar 2026 vorgesehen.

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