Der Nidwaldner Regierungsrat hat die Parameter für den Anspruch auf Prämienverbilligung im Jahr 2025 festgelegt. Total stehen 20.5 Millionen Franken zur Verfügung. Dies ist eine Million mehr als im laufenden Jahr. Für den Regierungsrat ist es wichtig, dass die zur Verfügung stehenden Beiträge auch vollumfänglich eingesetzt werden.
Die individuelle Prämienverbilligung ist eine bedeutsame Massnahme im Bereich der Krankenversicherung, um Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sowie Kinder und junge Erwachsene finanziell zu entlasten. Der Landrat hat im Budget 2025 den Gesamtbetrag für Prämienverbilligungen auf 20.5 Millionen Franken (Vorjahr: 19.5 Mio. Franken) festgelegt. Dies entspricht einer Million mehr als im Vorjahr. Der Bund wird sich mit rund 17.6 Millionen Franken (16.6 Mio. Franken) daran beteiligen.
Um der Gesamtsumme möglichst nahe zu kommen, hat der Regierungsrat die jährlichen Richtprämien, die für den Anspruch auf eine Prämienverbilligung massgebend sind, auf dem Niveau des aktuellen Jahres belassen. «Der deutliche Anstieg der Krankenkassenprämien stellt eine zentrale Herausforderung dar. Dies spiegelt sich in der wachsenden Beliebtheit alternativer Versicherungsmodelle wider, die günstigere Prämien anbieten. Dieser Trend dürfte sich fortsetzen. Deshalb können wir an den Richtprämien des Vorjahres festhalten», erläutert Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann und fügt an. «Wir sind zuversichtlich, dass der zur Verfügung stehende Betrag dadurch vollumfänglich ausgeschöpft werden kann. Dies zeichnet sich bereits für das laufende Jahr ab.»
Grundlage für die Anspruchsberechtigung bilden die individuellen Steuerwerte, die sich aus dem Reineinkommen und 20 Prozent des Reinvermögens ergeben. Die Krankenkassenprämien werden auf Basis der Richtprämien dann verbilligt, wenn diese 10 Prozent der Summe dieser Steuerwerte übersteigen.
Personen, die aufgrund ihrer Steuerwerte einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben, wird von der Ausgleichskasse Nidwalden bis spätestens Ende März 2025 ein Anmeldeformular zugestellt. Wer bis dahin kein Formular erhält, aber einen Anspruch geltend machen will, kann dieses ab Mitte März 2025 bei der
Ausgleichskasse Nidwalden beziehen oder unter www.aknw.ch herunterladen. Die ausgefüllten Formulare müssen spätestens 30. April 2025 eingereicht werden. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt direkt an die Krankenversicherungen.