Im Landrat sollen bei Absenzen künftig stellvertretende Personen einspringen können. Darauf zielt ein politischer Vorstoss ab. Der Regierungsrat steht der zusätzlichen Wahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern kritisch gegenüber. Er empfiehlt dem Landrat, die Motion abzulehnen.
Das Nidwaldner Kantonsparlament zählt 60 Landrätinnen und Landräte. Nicht immer sind alle von ihnen an den Landratssitzungen anwesend. Die Gründe für kürzere oder längere Absenzen sind vielfältig: Unfall, Krankheit, Mutterschaft, eine ausbildungs-oder berufsbedingte Abwesenheit. In einer Motion fordern Anette Blättler, Hergiswil, und Mitunterzeichnende den Regierungsrat auf, eine Stellvertreterlösung auszuarbeiten für Landratsmitglieder, die an Parlaments- oder Kommissionssitzungen fehlen. Mit einer solchen Lösung könne sichergestellt werden, dass die politische Arbeit sowie der Informationsfluss in den Fraktionen aufrechterhalten werden kann.
Der Regierungsrat erklärt in seiner Antwort auf den Vorstoss, dass die kantonale Gesetzgebung eine Stellvertreterlösung von Landratsmitgliedern aktuell nicht zulässt. Es bräuchte eine Änderung der Kantonsverfassung. Einzelne Kantone kennen solche Regelungen, diese sind aber sehr unterschiedlich ausgestaltet. Während ein Kanton die Möglichkeit einer Stellvertretung von einer längeren Dauer und bestimmten Gründen der Absenz abhängig macht, kennen andere Kantone die Stellvertretung für einzelne Sitzungen. Das Wahlprozedere für die Stellvertretungen erfolgt ebenfalls auf verschiedene Arten. Für eine befriedigende Lösung in Nidwalden müssten die Wahlkreise und damit das Wahlverfahren angepasst werden.
Der Regierungsrat erachtet eine Stellvertreterlösung im Landrat als unpraktikabel. «In den meisten Fällen wird es darauf hinauslaufen, dass Ersatzpersonen nur sporadisch einspringen und so kaum an Routine gewinnen, was für die Beteiligten selbst, aber auch für den Ratsbetrieb zum Nachteil werden könnte. Zudem haben Stellvertretungen oft nicht die gleiche Vertrautheit mit den Themen, was sich auf die Qualität der Entscheidungen auswirken kann», begründet Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi. Trifft das Gegenteil ein und lassen sich Landratsmitglieder häufig stellvertreten, so kann dies weitere Auswirkungen haben. «Das Amt ist an die ursprünglich gewählte Person gebunden. Das Parlament lebt von