Die Vernehmlassung zum geänderten Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt ist positiv ausgefallen. Künftig soll auch die ausländische Bevölkerung Umzugsmeldungen bequem online vornehmen können. Ziel ist es generell, das Angebot im Meldewesen zu digitalisieren und für Einwohnende zu vereinfachen. Es ist vorgesehen, dass der Landrat die Gesetzesvorlage noch in diesem Jahr beraten wird.
Der Kanton Nidwalden will die Meldeverfahren von Einwohnenden in Zukunft vollständig digital anbieten. Dazu hat der Regierungsrat eine umfassende Teilrevision des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt an den Landrat verabschiedet. Die vorgängige Vernehmlassung ist erfreulich ausgefallen, die Rückmeldungen waren durchwegs positiv.
Ein wesentlicher Bestandteil der Gesetzesrevision ist der Zuständigkeitswechsel bei der Einwohnerkontrolle ausländischer Staatsangehöriger vom Kanton zu den Gemeinden. Dadurch können neu auch ausländische Personen Adressmutationen oder An- und Abmeldungen digital über die Plattform eUmzugCH vornehmen. Dieser Service ist bislang Schweizer Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten. «Alle Einwohnenden sollen Meldepflichten einfach und schnell erfüllen können – ohne dass Papierformulare zwingend sind», betont Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi, und fügt an: «Die Vorlage ist in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden erarbeitet worden.»
Weiter soll mit der Teilrevision die Pflicht aufgehoben werden, den Heimatschein bei der Wohnsitzgemeinde zu hinterlegen. Der Heimatschein – früher ein zentrales Dokument – hat durch die Digitalisierung erheblich an Bedeutung verloren. In vielen Kantonen wurde die Hinterlegungspflicht bereits abgeschafft. Nidwalden schliesst sich dieser Entwicklung an, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Bürgerinnen und Bürgern unnötige Behördengänge zu ersparen. Generell wird eine Klarstellung vorgenommen, welche Angaben und Dokumente bei einer Meldung überhaupt erforderlich sind. Auch dies dient der Vereinfachung der Verfahren.
Auch für Kollektivhaushalte wie Alters- und Pflegeheime bringt die Gesetzesrevision Neuerungen. Bisher waren diese Einrichtungen verpflichtet, die Daten ihrer Bewohnenden einmal jährlich zu melden. Künftig sind Ein- und Austritte laufend an die Einwohnerdienste weiterzuleiten. Dies sorgt für eine aktuellere und verlässlichere Datenführung.
Die Beratung der Teilrevision im Landrat soll noch im laufenden Jahr erfolgen. Der weitere Terminplan sieht vor, die revidierte Gesetzgebung per 1. März 2025 in Kraft zu setzen und so den Weg für ein modernes Meldewesen in Nidwalden zu ebnen.